Börsendelikte und Marktmissbrauch: Bundesrat für allgemeine Marktaufsicht

Bern, 17.12.2010 - Zum besseren Schutz des Finanzplatzes Schweiz sollen künftig sämtliche Marktmanipulationen auch für Marktteilnehmer verboten werden, die von der FINMA nicht beaufsichtigt werden. Dies hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung im Hinblick auf die geplante Revision des Börsengesetzes beschlossen.

Am 8. September 2010 hat der Bundesrat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens über die Änderung des Börsengesetzes Kenntnis genommen und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis im Frühjahr 2011 die Botschaft auszuarbeiten. Gleichzeitig kündigte der Bundesrat an, bis Ende 2010 Grundsatzentscheide unter anderem zur Ausdehnung der Marktaufsicht und zur Bussenhöhe zu treffen.

Der Schutz des Finanzplatzes Schweiz und der Anleger erfordert gemäss Bundesrat  die Einführung einer allgemeinen Marktaufsicht. Damit werden sämtliche marktmanipulatorischen Verhaltensweisen – und nicht nur besonders schädliche – für alle Marktteilnehmer verboten. Dies bedeutet, dass künftig auch Nichtbeaufsichtigte, wie Hedge Funds oder private Investoren, einer teilweisen Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstellt werden.

Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag in der Vernehmlassung hat der Bundesrat zudem die Höchstbusse für eine vorsätzliche Verletzung der Meldepflichten von Beteiligungen erhöht. Eine vorsätzliche Meldepflichtverletzung setzt in der Regel den Einsatz von Millionenbeträgen voraus. Der Bundesrat erachtet es daher als angemessen, diesen Straftatbestand mit einer Höchstbusse von 10 Mio. Franken zu sanktionieren. In der Vernehmlassungsvorlage hatte der Bundesrat die Höchstbusse gemäss den Vorschlägen einer Expertenkommission noch auf 500‘000 Franken festgelegt. Dies trägt jedoch dem Unrechtsgehalt einer vorsätzlichen Meldepflichtverletzung zu wenig Rechnung, weshalb nun der Bussenrahmen erhöht wird. Wer fahrlässig handelt, soll wie bis anhin maximal 1 Mio. Franken Busse bezahlen.

Zudem beschloss der Bundesrat, bei aufsichtsrechtlichen Verfahren wegen Verletzung der Meldepflichten die Kompetenz zur Stimmrechtssuspendierung vom Zivilrichter auf die FINMA zu übertragen.


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