Bulletin TANGRAM Nr. 26 der EKR zum Thema «Sicherheit»
Bern, 17.12.2010 - Unter dem Titel «Sicherheit – Sicherheiten» kommen in der neusten Ausgabe 26 des Bulletins TANGRAM der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR sowohl Sicherheitsbehörden zu Wort als auch Minderheiten, die sich als zu wenig geschützt empfinden. In ihren Empfehlungen fordert die EKR, das «racial profiling» sei zu verbieten. Sie unterstützt die Sicherheitsbehörden dabei, ein Selbstverständnis als Hüterin des Schutzes vor Diskriminierung zu entwickeln.
Jede Sicherheitspolitik muss den Bedürfnissen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen gerecht werden, um so zum sozialen Frieden beizutragen. Die Sicherheitsbehörde soll von allen Bevölkerungsteilen als «unsere Behörde, die uns schützt», wahrgenommen werden. Dies ist eine grosse Herausforderung für Politik und Sicherheitsbehörden. Es darf keine Sicherheit der Mehrheit auf Kosten der Sicherheit von Minderheiten geben.
Reflektierenden und analytischen Beiträgen stellt TANGRAM 26 Aussagen und Einschätzungen von Minderheitsangehörigen entgegen, die sich als zu wenig geschützt empfinden. Es sind dies insbesondere Menschen dunkler Hautfarbe und fahrende Jenische, die sich als «unter Generalverdacht stehend» fühlen. Die Polizei kann Vertrauen aufbauen, indem sie gegen unberechtigte Vorwürfe antritt und allfällige Verfehlungen sanktioniert. Kompetenzen von Sicherheitsbeamtinnen und Sicherheitsbeamten in Menschenrechtsfragen sollen weiter gefördert werden. Die EKR anerkennt die diesbezüglichen Bemühungen der Sicherheitsbehörden.
Erstmals veröffentlicht die EKR in einem TANGRAM Empfehlungen. Die Praxis des racial profiling - wie anlass- und verdachtsunabhängige Personenkontrollen, die sich an Hautfarbe oder Aussehen orientieren - ist menschenrechtswidrig und zu verbieten. Die EKR ermutigt die Sicherheitsbehörden, ein Selbstverständnis als Hüterin des Schutzes vor Diskriminierung zu entwickeln.
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Doris Angst, Geschäftsführerin der EKR, Tel. 031 324 12 83,
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