Bundesrat heisst Bericht zur einheitlichen Finanzierung von KVG-Leistungen gut

Bern, 13.12.2010 - Der Bundesrat hat an seiner letzten Sitzung den Bericht zur einheitlichen Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung gutgeheissen. Die ständerätliche Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit hatte mit der Motion 06.3009 den Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Vorlage für eine einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen vorzulegen. Der Bericht bildet den ersten Schritt zur Umsetzung der Motion.

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sieht Kantonsbeiträge an die stationären Leistungen der Spitäler vor, während die ambulanten Leistungen im Spital- und im ambulanten Bereich zu 100 Prozent durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung finanziert werden. Durch die Subventionierung eines Teilbereichs wird der Wettbewerb beeinträchtigt. Eine einheitliche Finanzierung aller zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbrachten Leistungen kann diesen Mangel beheben.

Mit dem Bericht zur einheitlichen Finanzierung wird die Stossrichtung für ein künftiges Modell vorgegeben, nicht aber ein Modell vorgeschlagen. Die Grundsatzdiskussion, die auch die Neuüberprüfung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen umfasst, soll zwischen Bund und Kantonen im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik stattfinden - der ständigen Plattform, mittels der die beiden Dialogpartner gesundheitspolitische Themen und Aufgaben diskutieren und die nötigen Absprachen treffen.

Der Bericht "Monistische Spitalfinanzierung" von Prof. Robert E. Leu und das Gutachten "Zur Einführung der monistischen Spitalfinanzierung" von Dr. iur Markus Moser sind veröffentlicht unter http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/01156/01159/index.html?lang=de


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