Schweiz-EU: 18. Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Landverkehrsabkommen

Bern, 10.12.2010 - Der Gemischte Ausschuss zum Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU hat vereinbart, mehrere Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union in den Anhang 1 des Landverkehrsabkommens zu übernehmen. Damit wird insbesondere die Gleichbehandlung von Schweizer und europäischen Chauffeuren sichergestellt.

Für seine 18. Sitzung traf sich der Gemischte Ausschuss in Bern. Das Landverkehrsabkommen sieht die Übernahme einschlägiger Rechtsakte der EU in den Anhang dann vor, wenn im Schweizer Recht gleichwertige Bestimmungen in Kraft gesetzt wurden. Dies ist nun bei fünf Richtlinien und Verordnungen der Fall (1).

Die Schweiz hat namentlich entschieden, die Verordnung über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Strassenverkehr zu übernehmen. Vor Kurzem schaffte die EU für Berufschauffeure, die internationale Personentransporte durchführen, die Pflicht ab, die wöchentliche Ruhezeit nach sechs Arbeitstagen einzulegen. Die Wiedereinführung einer Frist von 12 Tagen – wie sie in der Schweiz angewendet wird und im Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vorgesehen ist – ermöglichte die Aufnahme dieser Verordnung in das Landverkehrsabkommen.

Die anderen Rechtsakte, die übernommen wurden, betreffen die Anpassung der Geräte, die die gefahrenen Strecken der Lastwagen aufzeichnen, an die technologische Entwicklung, die Kontrolle der Nutzfahrzeuge, die Bedingungen für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene und der Strasse sowie die Anforderungen an die Sicherheit von Tunnels im transeuropäischen Strassennetz.

Die Delegationen der Schweiz und der EU haben ausserdem den Bericht des Verkehrsobservatoriums Schweiz-EU 2009 gutgeheissen. Im alpenquerenden Güterverkehr (zwischen Ventimiglia in Italien und Wechsel in Österreich) verzeichnet der Bericht einen Rückgang um 14,9 Prozent gegenüber 2008. Dieser Rückgang ist auf die Wirtschaftskrise zurückzuführen und betraf  den Güterverkehr sowohl auf der Schiene wie auf der Strasse.

Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung des Direktors des Bundesamtes für Verkehr, Peter Füglistaler. Die europäische Delegation wurde von Enrico Grillo Pasquarelli, dem Direktor Landverkehr bei der Europäischen Kommission, angeführt. Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses ist im Juni 2011 in Brüssel vorgesehen.

(1) Verordnungen 561/2006/EG und 68/2009/EG, Richtlinien 2009/40/EG, 2008/68/EG und 2004/54/EG


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Verkehr, Information 031 322 36 43


Herausgeber

Bundesamt für Verkehr
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-36745.html