Unterzeichnung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Bern, 10.12.2010 - Der Bundesrat hat heute beschlossen, das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zu unterzeichnen. Mit einem Beitritt zum Übereinkommen leistet die Schweiz ihren Beitrag zur Bekämpfung einer schweren Menschenrechtsverletzung.

Das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen aus dem Jahr 2006 ist das jüngste zentrale Menschenrechtsübereinkommen der UNO und wird am 23. Dezember 2010 in Kraft treten. Jedes Verschwindenlassen gilt als nicht zu rechtfertigende Menschenrechtsverletzung. Insgesamt sind der zuständigen UNO-Arbeitsgruppe, die auf diesem Gebiet seit 1980 aktiv ist, über 52’000 Einzelfälle aus über 90 Ländern zugetragen worden. Davon sind über 42’000 bis heute nicht aufgeklärt.  

Vorstösse im Nationalrat verlangten, sobald als möglich zur Unterzeichnung und schliesslich zur Ratifikation des Übereinkommens zu schreiten. Am 1. März 2010 übergaben zudem mehrere Parlamentsmitglieder und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen dem Bundesrat eine von 9'000 Unterschriften gestützte Petition, mit der ein umgehender Beitritt zum Übereinkommen gefordert wurde.  

Das schweizerische Rechtssystem wird dem zentralen Anliegen des Übereinkommens – Nulltoleranz gegenüber Fällen des Verschwindenlassens – bereits gerecht. Dennoch werden zahlreiche Gesetzesänderungen nötig, um den Anforderungen des Übereinkommens zu genügen. Das EDA erarbeitet zusammen mit dem EJPD eine entsprechende Gesetzesbotschaft. In diesem Rahmen wird auch die Möglichkeit geprüft, bei der Ratifikation der Konvention gewisse Vorbehalte anzubringen, um den Bedenken der Kantone Rechnung zu tragen.


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