Der Bundesrat senkt die Gebühren für die Transportlizenz auf der Strasse

Bern, 10.12.2010 - Unternehmen, die auf der Strasse Güter- oder Personentransporte durchführen, werden künftig zu günstigeren Preisen die Zulassungsbewilligung erhalten und erneuern können. Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Gebührenverordnung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) sowie einen Bericht zuhanden des Parlaments verabschiedet. Dem Bund entstehen dadurch Mindereinnahmen von jährlich 300'000 Franken.

Ausgangspunkt der Revision ist das Postulat vom Nationalrat Pierre Triponez „Faire Lizenzgebühren im Strassentransport“. Das am 20.März 2008 angenommene Postulat beauftragte den Bundesrat, diese Gebühren mit denjenigen im Ausland zu vergleichen und sie, wenn nötig, so anzupassen, dass sie den europäischen Durchschnitt erreichen.

Bei der so genannten „Lizenz“ handelt es sich um die Zulassungsbewilligung, die jedes Unternehmen, welches gewerbliche Güter- oder Personentransporte durchführt, besitzen muss. Für die Zulassung prüft das BAV fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens.

Der Vergleich der Gebührenhöhe für die Zulassungsbewilligungen zeigt ein sehr heterogenes Bild. Die Spannbreite geht von Abgaben in der Höhe von 2000 Franken (z.B. in Polen) bis hin zur gebührenfreien Erteilung (z.B. in Griechenland und Frankreich). Der Durchschnittswert in der EU (Stand 2009) liegt für die Ersterteilung bei 414 Franken im Güterverkehr und bei 392 Franken im Personenverkehr. Die Erneuerung kostet durchschnittlich 331 Franken im Güterverkehr und 309 Franken im Personenverkehr.

Aufgrund vereinfachter Abläufe hat der Bundesrat festgestellt, dass die vom BAV erhobenen Gebühren wie folgt korrigiert werden können. Die Erteilung der Zulassungsbewilligung wird von 800 Franken auf 500 Franken, die Änderung oder Erneuerung  der Zulassungsbewilligung von 500 Franken auf 300 Franken gesenkt.

Hingegen zeigt die Analyse, dass die Gebühren für die beglaubigte Kopie der Zulassung, die auf jedem Fahrzeug des Transportunternehmens mitzuführen ist,  bisher zu tief sind.  In der EU betragen sie durchschnittlich 53 Franken im Güterverkehr und 66 Franken im Personenverkehr,  in der  Schweiz 10 Franken.  Aufgrund des gestiegenen Aufwands wird der Preis für eine beglaubigte Kopie auf 20 Franken erhöht.  Mit diesem Vorgehen wird auch an Transparenz gewonnen, da die entsprechenden Materialkosten für die Herstellung einer beglaubigten Kopie nicht mehr pauschal in der Grundgebühr verrechnet werden.

Die neuen Beträge treten am 1. Januar 2011 in Kraft.


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