Erschwerter Zugang zum Zivildienst

Bern, 10.12.2010 - Der Bundesrat hat einer Revision der Zivildienstverordnung zugestimmt. Diese bezweckt eine Reduktion der Anzahl der Gesuchsteller. Die Massnahmen treten Anfang Februar 2011 in Kraft.

Weil auch in diesem Jahr rund 7‘000 Zivildienstgesuche eingereicht werden, haben der Ständerat und die Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte Massnahmen zur Attraktivitätsreduktion gefordert. Der Bundesrat hat jetzt eine Revision der Zivildienstverordnung mit diesem Ziel gutgeheissen. Die wichtigsten Massnahmen sind:

  • Das Gesuchsformular ist nicht mehr auf dem Netz verfügbar, sondern wird auf Anfrage zugestellt. Wer ein Gesuch einreicht, muss der Vollzugsstelle nach vier Wochen Bedenkfrist mitteilen, ob er am Gesuch festhält. Unterbleibt eine Mitteilung, wird auf das Gesuch nicht eingetreten.
  • Die freie Wahl der Einsatzmöglichkeiten wird eingeschränkt. So darf jeder Zivi seine Einsätze nur noch in zwei unterschiedlichen Bereichen leisten (z.B. Soziales, Umwelt).
  • Der lange Einsatz muss innert drei Jahren ab Zulassung geleistet werden.
  • Die Spesenentschädigungen für Zivildienstleistende von Einsatzbetrieben, die keine Naturalleistungen erbringen können, werden annähernd halbiert.

Durch eine massvolle Erhöhung der Abgabe der Einsatzbetriebe sollen die steigenden Vollzugskosten wieder aufgefangen werden. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Februar 2011 in Kraft.


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Samuel Werenfels, Leiter Zivildienst, Tel.: 033 228 19 90



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