Berücksichtigung der Komplementärmedizin wird vom EDI sorgfältig geprüft

Bern, 07.12.2010 - Die Eidgenössische Kommission für Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) hat sich heute zur allfälligen Aufnahme fünf komplementärmedizinischer Behandlungsmethoden in die obligatorische Krankenpflegeversicherung geäussert und ihre Empfehlung zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) abgegeben. Der Vorsteher des Departements erwartet von der Kommission, dass sie ihm ein vollständiges Dossier übergibt, damit er in Kenntnis aller Fakten entscheiden kann. Das EDI prüft parallel dazu weitere Möglichkeiten, die Komplementärmedizin in Ausbildung und Berufsanerken¬nung zu berücksichtigen.

Die Kommission ELGK empfiehlt dem EDI, die fünf vorgelegten komplementärmedizinischen Methoden nicht in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) aufzunehmen. Die Methoden haben nach Ansicht der Kommission den massgeblichen Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) nicht standgehalten.

Das Departement des Innern wird die Empfehlungen prüfen und entscheiden. Das geltende Krankenversicherungsgesetz (KVG) besagt, dass die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) erfüllt sein müssen, um in die Grundversicherung aufgenommen werden zu können. Diesen Nachweis müssen auch die Methoden der Komplementärmedizin erbringen.

Die Forderung nach Berücksichtigung der Komplementärmedizin geht indes über eine allfällige Aufnahme einzelner komplementärmedizinischer Behandlungs­methoden in die Grundversicherung hinaus.

  • Medizinalberufegesetz:
    In einer Motion verlangt das Parlament die Integration angemessener Kenntnisse der Komplementärmedizin in die Ausbildung (der universitären Medizinalberufe). Die Motion wird im Rahmen der Teilrevision MedBG umgesetzt: Die Komplementär­medizin soll in die Ausbildungsziele der Humanmedizin, Pharmazie, Zahnmedizin, Chiropraktik und auch der Tiermedizin aufgenommen werden. Bis Mitte 2011 wird das BAG eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

 

  • Forschungsförderung:
    Eine direkte Förderung der komplementärmedizinischen Forschung mit Bundes­mitteln ist im Moment nicht vorgesehen. Der Zugang zu Forschungsmitteln steht der Komplementärmedizin grundsätzlich schon heute offen, soweit entsprechende Beitragsgesuche den Anforderungen der Forschungsförderung, etwa des Schweizerischen Nationalfonds (SNF), genügen. Das aktuelle Forschungsprogramm des SNF läuft bis 2012 und enthält keine Forschungsprojekte zur Komplementär­medizin. Derartige Projekte könnten somit erst mit dem nächsten SNF-Forschungs­programm ab 2013 realisiert werden.

 

  • Schaffung von Instituten/Lehrstühlen für Komplementärmedizin:
    Die Schaffung von universitären Instituten oder Lehrstühlen liegt ausschliesslich in der Kompetenz der Universitäten (Hochschulautonomie) und ihrer Trägerkantone (Finanzierung). Der Bund kann derartige Gründungen nicht verordnen, sondern gegebenenfalls ideell und finanziell, z.B. über projektgebundene Beiträge, unterstützen.

 

  • Heilmittelgesetz:
    Im Rahmen der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes soll der Marktzutritt von Arzneimitteln der Komplementärmedizin sowie von traditionell verwendeten Präparaten erleichtert werden. Ausgelöst wurden diese Anpassungen durch verschiedene politische Vorstösse im Parlament[1], in denen die aktuelle Regelung als zu wenig weit gehend erachtet wird. Die Vernehmlassung wurde am 5. März 2010 abgeschlossen. Bis spätestens Frühling 2011 wird der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen entscheiden.

 

  • Nationale Diplome:
    Derzeit wird unter Federführung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technolo­gie (BBT) an der Schaffung zweier nationaler Diplome (Komplementär­therapie und Alternativmedizin) gearbeitet. Zudem erarbeiten das BBT und das BAG im Auftrag des Bundesrates und in gemeinsamer Federführung den Vernehm­lassungs­entwurf eines Gesetzes über die nichtärztlichen Gesundheitsberufe (Berufe der Fachhoch­schul­stufe). Dieser soll bis Mitte 2011 vorliegen.

[1] Vgl. Mo. Kleiner (05.3391), Erleichterte Zulassung von in EU-Ländern zugelassenen OTC-Produkten (OTC: «Over the counter», d.h. nicht verschreibungspflichtige Arznei-mittel der Abgabekategorien C, D und E); Pa. Iv. Kleiner (07.424), Heilmittelgesetz. Vereinfachte Zulassung der Heilmittel der Komplementärmedizin konkretisieren; Mo. Wehrli (07.3274), Faire Chance für die Komplementärmedizin;


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