Änderungen bei medizinischen Leistungen und Mitteln und Gegenständen beschlossen

Bern, 03.12.2010 - Das Eidgenössische Departement des Innern hat verschiedene Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) beschlossen, die auf Anfang 2011 in Kraft treten. Darunter befinden sich tiefere Höchstvergütungbeträge für Inkontinenzprodukte sowie Blutzuckermessgeräte und -teststreifen. Neu wird zudem die Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) bei Mädchen und jungen Frauen bis zum 26. Altersjahr übernommen.

In der Mittel- und Gegenständeliste (MiGel) werden Produkte aufgeführt, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bis zu einem gewissen Betrag vergütet werden. Dieser Höchstvergütungsbetrag wird für Inkontinenzprodukte, Blutzuckermessgeräte und -teststreifen sowie Lanzetten gesenkt. Auch hydrokolloide/hydroaktive Wundverbände werden künftig tiefer vergütet. Zudem wird unter anderem der Beitrag an Brillengläser und Kontaktlinsen gestrichen. Mit den Massnahmen sollen jährlich rund 40 Mio. Franken zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung eingespart werden.

Bisher übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die HPV-Impfung für Frauen bis zum Alter von 20 Jahren, falls sie im Rahmen von kantonalen Impfprogrammen durchgeführt wird. Neu werden die Kosten für die Impfung auch für Frauen zwischen 20 und 26 Jahren übernommen. Die Übernahme der Kosten für die Impfungen nach dem Schulalter ist bis Ende 2012 befristet.
Zukünftig vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung Magenband- und Magenbypass-Operationen bei Personen mit einem Body Mass Index (BMI) von über 35. Bisher galt ein BMI von über 40. Vor einem Eingriff muss die Patientin oder der Patient jedoch während zwei Jahren erfolglos eine nicht-chirurgische Therapie absolviert haben und der Eingriff muss nach den aktuellen Richtlinien der Swiss Study Group für Morbid Obesity durchgeführt werden. Dazu gehören auch Mindestfallzahlen für die durchführenden Zentren.


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