Der Bundesrat erhöht Spitalbeitrag für Erwachsene auf 15 Franken pro Tag

Bern, 03.12.2010 - Der Bundesrat erhöht den in der Verordnung über die Krankenversicherung festgelegten Spitalbeitrag. Dieser beträgt neu 15 Franken pro Spitaltag und gilt künftig für alle Erwachsenen. Die Verordnung tritt auf dem 1.1.2011 in Kraft.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt bei einem Spitalaufenthalt nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Da die Versicherten während eines Spitalaufenthalts Verpflegungskosten einsparen können, sind sie gemäss dem Krankenversicherungsgesetz dazu verpflichtet, sich an einem Teil der Kosten zu beteiligen. Bisher betrug dieser Beitrag an die Spitalkosten 10 Franken pro versicherte Person und Tag. Dieser Beitrag wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes, 1996, nicht angepasst.
Mit der vorliegenden Änderung der Verordnung wird der Beitrag an die Spitalkosten auf 15 Franken pro Tag erhöht. Zudem wird der Kreis der beitragspflichtigen Personen auf alle Erwachsenen (ab 26 Jahre) ausgeweitet. Kinder und junge Erwachsene bis 25 zahlen keinen Spitalbeitrag solange sie noch in Ausbildung sind.
Die Verordnungsänderung wird die Kosten zulasten der Grundversicherung um rund 115 Millionen Franken im Jahr reduzieren.


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