Bundesrat verschärft Anlagebestimmungen für Krankenversicherer

Bern, 03.12.2010 - Der Bundesrat verschärft die Anlagevorschriften für die Krankenversicherer. Damit soll die Sicherheit der Anlagen erhöht werden. Die entsprechende Verordnungsänderung tritt auf den 1.1.2011 in Kraft.

Der Bundesrat hat bereits im Sommer beschlossen, die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung zu stärken. Als erste Massnahme wurden nun die Anlagebestimmungen angepasst.
Ziel ist es, die Sicherheit der Anlagen der Krankenversicherer zu erhöhen. Dazu werden die Anlagegrundsätze sowie die Anforderungen an die Vermögensverwaltung und an das Anlagereglement der Versicherer neu geregelt. Weiter werden die zulässigen Anlagen und deren Begrenzungen neu festgelegt. Beispielsweise werden neu die Anlagen in schweizerische Aktien und in nicht abgesicherte Fremdwährungen explizit begrenzt.
Die neue Regelung soll den Versicherern erlauben, mit den Mitteln der sozialen Krankenversicherung bei vertretbaren Risiken einen angemessenen Ertrag zu erwirtschaften. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Versicherer dieses Vermögen zweckmässig und sicher anlegen. Die Versicherungen verfügen in der obligatorischen Krankenversicherung über Kapitalanlagen von rund 10 Milliarden Franken.


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