Elektronisches Patientendossier: Auftrag zur Ausarbeitung von Gesetzesgrundlagen

Bern, 03.12.2010 - Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis im September 2011 die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung eines elektronischen Patientendossiers auszuarbeiten. Mit dem elektronischen Patientendossier sollen unter anderem die Qualität der medizinischen Versorgung und die Patientensicherheit erhöht werden.

Der Bundesrat hat 2007 die „Strategie eHealth Schweiz" verabschiedet, die seither zusammen mit den Kantonen umgesetzt wird. Durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien sollen künftig behandlungsrelevante medizinische Informationen einer Patientin oder eines Patienten den zuständigen Behandelnden unabhängig von Ort und Zeit zugänglich sein. Die Freigabe der Daten soll nur nach Einwilligung der Patientin oder des Patienten erfolgen.

Die neuen gesetzlichen Grundlagen sollen die Voraussetzungen für einen sicheren Datenaustausch schaffen. Dazu sind neben den technischen Normen und der für einen schweizweiten Datenaustausch notwendigen Infrastruktur, auch die Instrumente zur Identifikation der Behandelnden und der Patienten zu regeln. Bis im September nächsten Jahres soll nun eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage erarbeitet werden.

Weiter hat der Bundesrat den Bericht zum Stand der Umsetzung der „Strategie eHealth Schweiz" gutgeheissen, der in Erfüllung des Postulates von Nationalrätin Ruth Humbel vom 19. März 2010 erarbeitet wurde.


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Bundesamt für Gesundheit, Salome von Greyerz, Co-Leiterin Abteilung Multisektorale Projekte, Telefon 031 322 95 05, media@bag.admin.ch.



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