Neue gesetzliche Grundlagen für die Registrierung von Krebs in der Schweiz

Bern, 03.12.2010 - Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) den Auftrag erteilt, bis im Frühjahr 2012 einen Vorentwurf für bundesgesetzliche Bestimmungen zur Registrierung von Krebserkrankungen zu erarbeiten. Das neue Gesetz soll die Grundlage bilden zu einer Harmonisierung kantonal unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen der Krebsregistrierung. Ausserdem soll es die Möglichkeit schaffen, Neuerkrankungen schweizweit vollständig zu erfassen und aussagekräftige Daten zur Entwicklung von Krebserkrankungen zu erheben.

In der Schweiz erkranken jährlich mehr als 35 000 Menschen an Krebs, über 15 000 sterben daran. Wie könnte diese Zahl gesenkt werden? Welche Massnahmen sind wirksam? Reduziert beispielsweise ein Brustkrebs-Früherkennungsprogramm die Sterblichkeit? Solche Fragen interessieren nicht mehr nur Fachleute, sondern vermehrt auch die breite Bevölkerung. Mit nationalen Registern liessen sich solche Fragen fundiert beantworten.

Im Frühjahr 2012 wird ein Vorentwurf für die neuen gesetzlichen Grundlagen vorliegen. Diese sollen insbesondere folgende Aspekte regeln:

  • die vollständige Erfassung aller Neuerkrankungen;
  • die schweizweit einheitliche Erhebung der Daten unter harmonisierten Rahmenbedingungen;
  • den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Patientinnen und Patienten;
  • den sicheren Umgang mit Daten und deren angemessene Veröffentlichung.

Das zu erarbeitende Gesetz soll in einer ersten Phase die Registrierung von Krebs regeln. Wenn nötig ermöglicht es in einer zweiten Phase auch die Erfassung anderer Diagnosen (z.B. Herzinfarkt oder Diabetes).

Die Datenerfassung soll sich nicht nur auf die epidemiologische Überwachung und auf die Sammlung von Daten zur Planung von Präventions- und Früherkennungs-massnahmen beschränken. Auch die Beobachtung der Behandlungsqualität, die Prüfung von medizinischen Leistungen und die Erstellung von Grundlagen für die Angebotsplanung in der medizinischen Versorgung sollen mit Hilfe der Registerdaten erleichtert werden.

Die zukünftige Regelung der Krebsregistrierung baut auf den bereits bestehenden kantonalen bzw. regionalen Krebsregistern auf und tangiert die aktuelle Aufgaben- und Finanzierungsaufteilung zwischen Bund und Kantonen nicht.

Erfolgreiche nationale Krebsregister werden bereits in Norwegen, Finnland oder Island geführt, während die Vereinigten Staaten, Deutschland, Frankreich und Italien jeweils nur in ausgewählten Regionen flächendeckende Registrierung betreiben.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Salome von Greyerz, Co-Leiterin Abteilung Multisektorale Projekte, Tel. 031 322 95 05 oder media@bag.admin.ch



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