Bundesrat verabschiedet die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation im Jahr 2012

Bern, 03.12.2010 - Der Bundesrat hat die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) für das Jahr 2012 an die eidgenössischen Räte überwiesen. Mit der BFI-Botschaft 2012 beantragt der Bundesrat Fördermittel im Umfang von 5,185 Milliarden Franken. Da die Botschaft auf die einjährige Verlängerung der Förderperiode 2008–2011 ausgerichtet ist, werden die Ziele und Massnahmen der BFI-Botschaft 2008–2011 im Wesentlichen fortgeschrieben.

In der Regel legt der Bundesrat den eidgenössischen Räten alle vier Jahre eine Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation vor. Zur besseren Abstimmung der grossen, mehrjährigen Finanzbotschaften mit der Legislaturplanung ist für das Jahr 2012 jedoch der Einschub einer einjährigen Botschaft vorgesehen. Danach folgt wieder eine vierjährige Botschaft für die Jahre 2013-2016.

Die Finanzbeschlüsse beinhalten alle nationalen Massnahmen in den Bereichen Berufsbildung, Hochschulen (ETH-Bereich, kantonale Universitäten, Fachhochschulen), Forschung und Innovation. Im internationalen Bereich werden für jene Massnahmen Kredite beantragt, die nicht bereits durch völkerrechtliche Verträge oder durch separate Anträge an das Parlament festgelegt sind.

Da sich weder die zentralen Herausforderungen noch die Rahmenbedingungen für das Jahr 2012 signifikant zu ändern scheinen, werden die Ziele und Massnahmen der BFI-Botschaft 2008-2011 im Wesentlichen fortgeschrieben, die Kredite werden um ein Jahr verlängert und finanziell entsprechend angepasst.

Eine Priorität wurde bei den grossen Forschungsinfrastrukturen gesetzt, insbesondere bei SwissFEL, einem Zukunftsprojekt des ETH-Rates.

Der Beitrag an die Grundfinanzierung der Universitäten wird sichergestellt. Im Berufsbildungs- und im Fachhochschulbereich legt der Bund die Grundlage für die Stärkung der dualen Bildung und der anwendungsorientierten Forschung.

Der positiven Entwicklung der Gesuchseingänge zur Finanzierung der angewandten Forschung und Entwicklung durch die KTI und den SNF wird Rechnung getragen, indem die Zusatzmittel schwerpunktmässig für die kompetitive Förderung verwendet werden.

Im Rahmen der Aufgabenüberprüfung hat der Bundesrat für die Jahre 2008-2015 für die Ausgaben für Bildung und Forschung eine jährliche Zielwachstumsrate von 4,5 Prozent festgelegt. Aufgrund der Wirtschaftskrise wird diese Zielwachstumsrate leicht niedriger ausfallen als ursprünglich geplant, da dem geringeren nominellen Wirtschaftswachstum im Zeitraum 2008-2015 Rechnung getragen werden muss und nur so eine Stabilisierung der Staatsquote und das Einhalten der Schuldenbremse erreicht werden kann.

Da in der Förderperiode 2008-2011 die BFI-Ausgaben überdurchschnittlich um jährlich rund 6 Prozent gewachsen sind, wird für die kommenden Jahre ein verlangsamtes Ausgabenwachstum vorzusehen sein, damit die reduzierte Zielwachstumsrate 2008-2015 erreicht werden kann. Im Vergleich zu 2011 weisen die BFI-Kredite ein Wachstum von 2,7 % auf.


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