Umsetzung der Rückführungsrichtlinie: Inkraftsetzung der Gesetzesänderungen auf den 1. Januar 2011

Bern, 24.11.2010 - Der Bundesrat hat heute entschieden, die Anpassungen im Ausländer- und Asylgesetz zur Übernahme und Umsetzung der so genannten Rückführungsrichtlinie auf den 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen.

Die "Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger vom 16. Dezember 2008 (Rückführungsrichtlinie)" ist eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Die Schweiz hat sich zur Übernahme solcher Weiterentwicklungen verpflichtet.

Mit der Rückführungsrichtlinie sollen die Verfahren zur Wegweisung von illegal anwesenden Personen aus Nicht-Schengen-Staaten, also aus Drittstaaten, harmonisiert werden. Die Richtlinie setzt Mindeststandards für Wegweisungsverfügungen, deren Vollzug, die Inhaftierung sowie den Erlass von Einreiseverboten.

Formelles statt formloses Wegweisungsverfahren
Die Umsetzung dieser Richtlinie erforderte eine Anpassung des Ausländer- und Asylgesetzes. Die wichtigsten Änderungen betreffen das Ausländergesetz (AuG). Dort kam es zu Anpassungen in den Bereichen Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen, Ausschaffung und Zwangsmassnahmen. Insbesondere wird die formlose Wegweisung durch ein formelles Wegweisungsverfahren ersetzt. Eine weitere Änderung betrifft die maximale Haftdauer aller Haftarten. Die Maximaldauer beträgt neu 18 Monate.

Die Rückführungsrichtlinie sieht zudem die unabhängige Überwachung von Ausschaffungen auf dem Luftweg vor, ein so genanntes Monitoring. Dazu musste  die Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA) angepasst werden. Es ist zurzeit noch offen, welche Organisation bzw. Personengruppe diese Aufgabe übernehmen wird. Dazu wird eine Ausschreibung durchgeführt.

Die Gesetzes- und Verordnungsänderungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft.


Adresse für Rückfragen

Marie Avet, Bundesamt für Migration, Tel. +41 31 323 43 88


Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Staatssekretariat für Migration
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-36363.html