Gespräche mit Kantonen über Lufträume für Trainingsflüge mit PC-21

Bern, 23.11.2010 - Die Schweizer Luftwaffe will aus Sicherheitsgründen ihre Ausbildungsflüge mit Pilatus-PC-21-Flugzeugen in separaten Lufträumen durchführen, die für den zivilen Verkehr eingeschränkt sind. Zu diesen Lufträumen und den PC-21-Flügen hat heute ein erstes Gespräch zwischen Bundesvertretern und den betroffenen Kantonen stattgefunden.

Für die Ausbildung ihrer Piloten setzt die Schweizer Luftwaffe seit 2008 Flugzeuge des Typs Pilatus PC-21 ein. Da die Piloten sich während den Lehrgängen auf die Bedienung der Instrumente konzentrieren müssen und den umgebenden Luftraum nicht lückenlos beobachten können, benötigt die Luftwaffe aus Sicherheitsgründen separate Trainingsräume, die für den zivilen Verkehr eingeschränkt sind.

Das BAZL hatte im Sommer 2008 auf Antrag der Luftwaffe für ein Jahr zwei entsprechende Lufträume in der Ostschweiz und in der Region Berner Oberland/Innerschweiz bewilligt. Ein dritter Luftraum im Jura stand der Luftwaffe bereits zur Verfügung. Mit Blick auf die Wiederaufnahme des Schulungsbetriebs stellte die Luftwaffe 2010 erneut ein Gesuch um Einrichtung der beiden Lufträume. Das BAZL führte im Sommer bei den aviatischen Kreisen und den betroffenen Kantone eine Vernehmlassung zu den Lufträumen durch. Um auf Fragen und Eingaben der Kantone vertieft eingehen zu können, halten das BAZL, das VBS und die Luftwaffe zwei Gesprächsrunden mit Vertretern der Kantone ab.

Ein erstes solches Gespräch mit den Kantonen Glarus, St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden hat heute in Ziegelbrücke stattgefunden. Dabei erläuterten die Repräsentanten der Luftwaffe den Flugbetrieb und erinnerten daran, dass die Flüge ausschliesslich phasenweise an Arbeitstagen zwischen 8.30 und 11.50 Uhr sowie von 13.30 bis 17 Uhr stattfinden werden. Die Vertreter der Kantone brachten ihre Anliegen vor, insbesondere nach einer weit gehenden Rücksichtnahme auf dichter besiedelte und touristische Gebiete. Weiter wurde vereinbart, Gespräche zu den Modalitäten des Flugbetriebs zu führen. Das zweite Treffen mit der Innerschweiz und dem Kanton Bern findet Mitte Dezember statt. Das BAZL wird anschliessend über die Bereitstellung der Lufträume entscheiden.

Der Trainingsraum «Speer» umfasst das Gebiet zwischen Glarus, der liechtensteinischen Grenze, Urnäsch und Schänis, der Raum «Hohgant» ist zwischen Thun, Susten, Buochs und Wolhusen situiert. Die Untergrenze der beiden Lufträume liegt bei 10'000 Fuss (rund 3000 Meter) über Meer, die Obergrenze bei 18'000 Fuss (knapp 5500 Meter).


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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Teilstreitkraft Luftwaffe
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