Flugsicherung im Fürstentum Liechtenstein wird in Abkommen verankert

Bern, 24.11.2010 - Die Schweiz übt die Flugsicherung auch in Liechtenstein aus. Die bisherige Praxis wird im revidierten Notenaustausch zwischen der Schweiz und dem Fürstentum neu ausdrücklich festgehalten. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat dem Notenaustausch zugestimmt.

Ein Notenaustausch aus dem Jahr 2003 zwischen der Schweiz und Liechtenstein regelt allgemein die Zuständigkeit der Schweizer Behörden für die Belange der Luftfahrt im Fürstentum. MeteoSchweiz und Skyguide als Dienstleister für die Flugsicherung und deren Beaufsichtigung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) waren darin bisher nicht erwähnt. Im Zusammenhang mit dem Projekt für einen Einheitlichen Europäischen Luftraum (Single European Sky, SES) ist allerdings eine ausdrückliche Regelung der Flugsicherung und deren Aufsicht notwendig. Mit der Ergänzung des bestehenden Notenaustauschs kann das BAZL formell Skyguide mit der Flugsicherung für den Luftraum über Liechtenstein beauftragen und MeteoSchweiz mit dem Flugwetterdienst.


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