UNO-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte richtet Empfehlungen an die Schweiz

Bern, 23.11.2010 - Der zuständige UNO-Ausschuss hat am 23. November 2010 seine Schlussfolgerungen und Empfehlungen zur Umsetzung des Internationalen Pakts über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (Pakt I) veröffentlicht.

Am 5. und 8. November 2010 hat eine aus Vertretern der Bundesverwaltung und der Kantone zusammengesetzte Delegation den im Mai 2008 eingereichten Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Pakts I dem UNO-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte präsentiert und zu Fragen des Ausschusses Stellung genommen.

Der Ausschuss würdigt in seinen Schlussfolgerungen die Ratifikation einer Reihe von
internationalen Übereinkommen durch die Schweiz in den letzten Jahren. Er begrüsst die Annahme und Implementierung von gesetzgeberischen und anderen Massnahmen, die zur Realisierung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in der Schweiz beigetragen haben.

Der Ausschuss gibt im Weiteren seiner Besorgnis über die mögliche Diskriminierung verschiedener Gruppen bei der Ausübung der im Pakt I verankerten Rechte Ausdruck und weist dabei speziell auf die Ungleichheiten zwischen Frau und Mann hin. Er empfiehlt der Schweiz, die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes weiter voranzutreiben. Weitere Empfehlungen betreffen unter anderem die Umsetzung des Streikrechts, den Schutz vor antigewerkschaftlichen Entlassungen und die Massnahmen gegen die Armut in der Schweiz.

Der Bundesrat wird von den Empfehlungen des Ausschusses Kenntnis nehmen und anschliessend über das weitere Vorgehen zur Umsetzung dieser Empfehlungen entscheiden.


Adresse für Rückfragen

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
Tel. +41 58 462 56 56
medien@seco.admin.ch



Herausgeber

Staatssekretariat für Wirtschaft
http://www.seco.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-36345.html