Revision der Abgasvorschriften für Sportboote am Bodensee

Bern, 19.11.2010 - Die Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB) schlägt eine Revision der Abgasvorschriften in der Bodenseeschifffahrtsordnung vor. Grundlagen dafür sind die geplanten Abgasvorschriften der EU für Motoren von Sportbooten. Zudem sind für gewisse Schiffe Partikelfilter vorgesehen. Anlässlich ihrer 71. Sitzung am 11. / 12. November 2010 in Bern hat die Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB) das weitere Vorgehen beschlossen.

Der Revisionsvorschlag der ISKB umfasst im Wesentlichen, die für 2014 geplanten Abgasvorschriften der EU für Motoren von Sportbooten (Stage II) zu übernehmen. Für leistungsstarke Motoren ist zusätzlich die Einführung eines Grenzwertes zur Limitierung der gesamthaft ausgestossenen Schadstoffe eines Motors (Massenemissionen) vorgesehen. Konventionelle Zweitaktmotoren werden weiterhin nicht zugelassen.

Für den Neubau von Fahrgast- und Güterschiffen sowie für neue Behördenfahrzeuge wird eine Reduktion des Partikelausstosses verlangt. Dies macht den Einbau von Partikelfiltern notwendig. Eine allgemeine Nachrüstpflicht für den Altbestand dieser Fahrzeuge soll nicht eingeführt werden. Jedoch ist bei Neumotorisierung im Einzelfall zu prüfen, ob der Einbau von Partikelfiltern verlangt wird.

In einem ersten Schritt soll die Revision mit der Internationalen Gewässerschutzkommission am Bodensee (IGKB) und anschliessend mit den Betroffenen in einer öffentlichen Anhörung diskutiert werden. Über eine Änderung der Verordnung entscheidet in der Schweiz der Bundesrat, in Deutschland und Österreich die jeweiligen Regierungen. Bis dahin gelten die heutigen Bestimmungen und Ausnahmeregelungen weiter. 


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