Bundesrat lehnt Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen ab

Bern, 17.11.2010 - Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Mit dem am 1. Mai 2010 in Kraft getretenen Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen existiert bereits eine ausreichende, bundesweite Minimalregelung.

Am 18. Mai 2010 wurde mit 133'000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei die Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen eingereicht. Laut den Autoren bietet das Bundesgesetz keinen ausreichenden Schutz vor dem schädlichen Passivrauch, insbesondere nicht für Arbeitnehmende in der Gastronomie.

Der Bundesrat empfiehlt die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Mit dem am 1. Mai 2010 in Kraft getretenen Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen existiert bereits jetzt eine ausreichende bundesweite Minimalregelung. Zudem bietet das geltende Bundesgesetz den Kantonen die Möglichkeit, weitergehende Regelungen zum Schutz der Gesundheit zu erlassen.

Das Eidgenössische Departement des Innern wurde beauftragt, bis Anfang 2011 eine entsprechende Botschaft vorzulegen.


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