Anpassung der Renten der Militärversicherung

Bern, 17.11.2010 - Der Bundesrat hat beschlossen, die Renten der Militärversicherung (MV) auf den 1. Januar 2011 an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen. Damit kommt er der gesetzlichen Verpflichtung nach, mit der AHV/IV-Rentenanpassung Schritt zu halten.

Die Renten der noch nicht im AHV-Alter stehenden Versicherten der MV und der Ehegatten und Waisen der Verstorbenen, die am 31. Dezember 2010 das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben, werden um 3,2 Prozent erhöht, sofern die Rente im Jahr 2008 oder früher festgesetzt wurde. Renten mit Spruchjahr 2009 werden um 0,9 Prozent erhöht.
Die übrigen Renten, darunter auch jene der Versicherten im AHV-Alter, werden aufgrund des zu schwachen Anstiegs des Landesindexes der Konsumentenpreise im fraglichen Zeitraum nicht angepasst. Diese Renten werden bei der nächsten Anpassung erhöht werden.
Der Höchstbetrag des versicherten Jahresverdienstes für die Ermittlung der Taggelder und der Renten beträgt 146 206 Franken.
Die Anpassung der Leistungen der Militärversicherung führt jährlich zu Mehrkosten für den Bund in der Höhe von etwa 1,3 Millionen Franken. 


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Bundesamt für Gesundheit, Fachstelle Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung, Pierre-André Clerc, Tel. 031 322 95 05


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