Schweiz und USA: Rückzug des John Doe Summons gegen UBS

Bern, 16.11.2010 - Nach der letzten substantiellen Lieferung von Amtshilfefällen durch die Schweiz hat die US-Steuerbehörde IRS den John Doe Summons gegen die UBS vollständig und definitiv zurückgezogen.

Bis Ende August hatte die Eidgenössische Steuerverwaltung die im Abkommen mit den USA vereinbarten rund 4450 Konten von UBS-Kunden geprüft. Bis Mitte November konnten die Datenlieferungen der Schweiz an die USA nach Ablauf der Rekursfristen weitgehend abgeschlossen werden. Insgesamt wurden bisher rund 4000 Fälle an die USA geliefert. In den kommenden Monaten werden die restlichen unter das Abkommen und das Amtshilfeersuchen fallenden Kundendaten an die USA geliefert, sofern keine Rekurse erhoben werden oder die Rekurse durch das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen werden.

Damit ist das Amtshilfeabkommen weitgehend umgesetzt und die US-Steuerbehörde IRS zog am 15. November 2010 den John Doe Summons gegen die UBS vollständig und definitiv zurück.

Im Amtshilfeabkommen vom 19. August 2009 hatten die Schweiz und die USA Kriterien für die Überprüfung des Amtshilfegesuchs betreffend Steuerdelikten definiert. Dieses wurde von der US-Steuerbehörde IRS am 31. August 2009 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingereicht.


Adresse für Rückfragen

Mario Tuor, Kommunikation Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, +41 31 322 46 16


Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-36238.html