Teilrevision der Chemikalienverordnung

Bern, 10.11.2010 - Der Bundesrat hat eine Teilrevision der Chemikalienverordnung gutgeheissen, die die Einführung des neuen global harmonisierten Systems für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) in der Schweiz vorsieht. Die heutigen Gefahrensymbole für Chemikalien werden schrittweise durch neue Symbole ersetzt, deren Verwendung im Jahr 2015 obligatorisch wird.

Das neue System für die Einstufung und Verpackung von Chemikalien wurde von den Vereinten Nationen entwickelt und wird mit der Zeit von mehr als 60 Ländern übernommen werden. Die Europäische Union hat das System 2009 eingeführt, wobei bis 2015 eine Übergangsfrist gilt. Die Schweiz hat für die Anpassung an das GHS-System den gleichen Zeitplan festgelegt.

Auch heute erfolgt die Angabe der Gefahren bereits durch Symbole (orange Quadrate) und Standardsätze auf der Etikette. Das neue System (rot umrandete Rhomben) entspricht dem heutigen Schutzniveau und bietet zudem den Vorteil, ein international harmonisiertes und anerkanntes System zu sein. Eine Informationskampagne über die Gefahren bei der Anwendung von Chemikalien sowie über die neue Kennzeichnung ist in der Übergangsphase vorgesehen. Die Verbreitung der Information wird in Zusammenarbeit mit der Industrie und dem Handel erfolgen.


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