Die populistische Abstimmungskampagne zur Ausschaffungsinitiative schürt Vorurteile

Bern, 08.11.2010 - Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR kritisiert den populistischen Diskurs zur Ausschaffungsinitiative. Die Abstimmungskampagne suggeriert, dass kriminelle Ausländer in der heutigen Praxis nicht ausgeschafft werden. Den Behörden wird unterstellt, nicht zu handeln und stattdessen Kriminelle einzubürgern.

„Ivan S., Vergewaltiger bald Schweizer?“ Solche Abstimmungsplakate geben vor, Einbürgerungskommissionen würden einen Vergewaltiger zur Einbürgerung vorschlagen. Sie täuschen damit nicht nur die Bevölkerung, sondern diffamieren auch die verantwortlichen Behörden.

Die heutige Wegweisungspraxis der Kantone zeigt auf, dass das geltende Recht genügt. Kriminelle Ausländer werden ausgeschafft (Grundlagenbericht der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen EKM, «Wegweisen. Ausschaffen.»). Eine automatische Ausschaffung ohne Verhältnismässigkeitsprüfung, wie dies die Initianten fordern, widerspricht unseren rechtsstaatlichen Prinzipien und den Menschenrechten. Die EKR kritisiert, dass zugunsten von Repression Prinzipien des Rechtsstaates leichtfertig über Bord geworfen werden und im Abstimmungskampf das Völkerrecht als nicht zur Schweiz gehörig verunglimpft wird. Der Gegenvorschlag hingegen nimmt Bezug auf die Schwere des Vergehens und hält die völkerrechtlichen Verpflichtungen ein.

Die geforderten automatischen Ausschaffungen können nur an Nicht- EU-Staatsangehörigen vollzogen werden. Diese werden so rechtlich immer mehr an den Rand gedrängt und können umso leichter Opfer von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus werden. Die Abstimmungskampagne schürt eine ausländerfeindliche Stimmung in der Schweizer Bevölkerung und trägt nicht zu einem friedlichen Zusammenleben aller Bevölkerungsteile bei. 


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