Eveline Widmer-Schlumpf und Johann Schneider-Ammann neu im Steuerungsausschuss E-Government Schweiz

Bern, 05.11.2010 - Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann sind die neuen Vertreter des Bundes im Steuerungsausschuss E-Government Schweiz. Unter dem Vorsitz von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf nahm der Steuerungsausschuss an seiner gestrigen Sitzung Kenntnis von der Erhebung des Nutzens der priorisierten Vorhaben. Mit Blick auf die Erneuerung der Rahmenvereinbarung will der Steuerungsausschuss die Geschwindigkeit bei der Realisierung von E-Government erhöhen. Dabei soll der Bund eine stärkere Führungsrolle wahrnehmen, ohne die Kantone von ihrer Umsetzungsverantwortung zu entbinden.

Die personellen Wechsel in der Landesregierung führen zu einer Neubesetzung im Steuerungsausschuss E-Government. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf als neue Vorsteherin des EFD übernimmt als Nachfolgerin von Hans-Rudolf Merz den Vorsitz. Bundesrat Johann Schneider-Ammann wurde vom Bundesrat als neuer Bundesvertreter gewählt. Er ersetzt Bundespräsidentin Doris Leuthard, die im Zusammenhang mit ihrem Wechsel ins UVEK vom Steuerungsausschuss zurücktritt. Der Steuerungsausschuss dankt den beiden zurückgetretenen Mitgliedern für ihren Einsatz für das E-Government in der Schweiz. Bundeskanzlerin Corina Casanova bleibt als dritte Vertreterin des Bundes Mitglied des Steuerungsausschusses. In der neuen Zusammensetzung nahm der Steuerungsausschuss gestern vom aktuellen Stand des E-Governments in der Schweiz Kenntnis und beauftragte die Geschäftsstelle, das weitere Vorgehen ab 2011 einzuleiten.

Nutzen der priorisierten Vorhaben

Um den Nutzen der priorisierten E-Government-Vorhaben zu ermitteln, hat die Geschäftsstelle E-Government Schweiz im Sommer 2010 mit einer Nützlichkeits-Skala bei den Verantwortlichen der federführenden Organisationen eine Erhebung durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass die priorisierten Vorhaben vor allem qualitativ viel zur Verbesserung der E-Government-Basisinfrastruktur und zur angestrebten Verwaltungsmodernisierung beitragen. Das meiste Nutzenpotenzial zeigt sich in schnelleren und effizienteren Abläufen bei den Behördengeschäften, gefolgt von der Modernisierung von Systemen durch neue IKT- und Webtechnologien. Ausserdem wird die Qualität von Daten und Dienstleistungen mit E-Government wesentlich gesteigert. Bereits 40 Prozent der Vorhaben erbringen Basisleistungen wie zum Beispiel die Identifikationsmöglichkeit mit der SuisseID oder das Einhalten der eCH-Standards. Der Bericht zur Evaluation mit dem Nutzenmodell wird Ende November 2010 auf der Website von E-Government Schweiz publiziert.

Erneuerung der Rahmenvereinbarung nach 2011

Die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz wurde 2007 vom Bundesrat verabschiedet und von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) genehmigt. Diese Rahmenvereinbarung gilt bis Ende 2011. Um die Kontinuität der E-Government-Strategie Schweiz und deren sich voll im Gang befindlichen Umsetzung zu gewährleisten, hat der Steuerungsausschuss die Geschäftsstelle beauftragt, Varianten über die Erneuerung der Rahmenvereinbarung auszuarbeiten und ihm diese bis im Frühling 2011 vorzulegen. Dabei soll eine Erhöhung der Geschwindigkeit bei der Realisierung von E-Government und insbesondere eine stärkere Führungsrolle des Bundes angestrebt werden, ohne die Kantone von ihrer Umsetzungsverantwortung zu entbinden.

 


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Stephan Röthlisberger, Geschäftsstelle E-Government Schweiz, Tel. 031 324 79 10


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