Aufhebung der Sanktionen gegenüber Sierra Leone

Bern, 03.11.2010 - Der Bundesrat hat am 3. November 2010 beschlossen, die Verordnung über Massnahmen gegenüber Sierra Leone auf den 4. November 2010 aufzuheben.

Als Reaktion auf den Sturz des demokratisch gewählten Präsidenten von Sierra Leone durch einen Militärputsch vom 25. Mai 1997 erliess der UNO-Sicherheitsrat am 8. Oktober 1997 mit Resolution 1132 ein Teilembargo gegen dieses Land. Diese Sanktionen wurden von der Schweiz mit der Verordnung vom 8. Dezember 1997 über Massnahmen gegenüber Sierra Leone autonom umgesetzt.

Das internationale Sanktionsregime gegenüber Sierra Leone, wie auch die Sanktionsverordnung der Schweiz, wurde in der Folge verschiedene Male angepasst. Die Verordnung sieht gegenwärtig ein Rüstungsgüterembargo für nichtstaatliche Empfänger sowie ein Ein- und Durchreiseverbot für die sechs im Verordnungsanhang aufgeführten Führer der ehemaligen Militärjunta und der Revolutionären Einheitsfront vor.

Aufgrund der Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie der Rückkehr einer gewissen Stabilität hat der UNO-Sicherheitsrat mit der Resolution 1940 vom 29. September 2010 die seit 13 Jahren bestehenden Sanktionen gegen Sierra Leone aufgehoben. Der Bundesrat hebt deshalb die Verordnung, die sich auf das Embargogesetz stützt, ebenfalls auf. Allfällige Gesuche für Rüstungsgüterexporte würden künftig wieder gemäss Kriegsmaterial- und Güterkontrollgesetz beurteilt. Solange Sierra Leone auf der OECD-Liste der Least Developed Countries figuriert, sind Lieferungen von Kriegsmaterial aber ausgeschlossen.


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