Schweiz und Österreich regeln Rettungsflüge über die Landesgrenze

Bern, 03.11.2010 - In einem Abkommen halten die Schweiz und Österreich die Bedingungen fest, unter denen Rettungsflüge über die Grenze hinweg möglich sind. Diese Regelungen entsprechen der bisherigen Praxis bei der Rettung von verunfallten Personen, beispielsweise Skifahrern, und ermöglichen schnelle medizinische Hilfe, ohne dass die Landesgrenze ein Hindernis bildet. Der Bundesrat hat dem Abkommen heute zugestimmt.

Seit 2002 regelt eine Vereinbarung zwischen der Schweiz und Osterreich die gegenseitigen Hilfeleistungen über die Grenze hinweg bei Katastrophenfällen. Nicht geregelt war bisher das Rettungswesen, das heisst die Evakuation von verunfallten Skifahrern oder Berggängern, wie sie bereits heute Praxis ist. In dem neuen Abkommen halten die Schweiz und Österreich nun fest, dass die Helikopterunternehmen aus beiden Staaten Rettungsflüge oder Spitaltransporte im jeweils andern Land unternehmen können, sofern sie von den zuständigen Behörden zugelassen sind. Das Abkommen bringt dadurch den Unternehmen mehr Rechtssicherheit. Ähnliche Abkommen hat die Schweiz bereits mit Deutschland und Italien abgeschlossen.


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