Weko genehmigt die Übernahme der AZM durch Emmi

Bern, 09.03.2006 - Mit Entscheid vom 6. März 2006 bewilligte die Wettbewerbskommission (Weko) die Übernahme der AZM Aargauer Zentralmolkerei AG (AZM) durch die Emmi AG (Emmi). Die Wettbewerbskommission kam zum Schluss, dass Emmi durch den Zusammenschluss auf den Märkten für Konsummilch, Konsumrahm und Butter eine marktbeherrschende Stellung erlangt, dass aber bei AZM die Voraussetzungen für die Anwendung der Failing Company Defence erfüllt sind.

Das Zusammenschlussvorhaben umfasst die Gründung der Molkerei Mittelland AG, in welche die Geschäftsaktivitäten der AZM einfliessen. Die Molkerei Mittelland AG steht anschliessend unter alleiniger Kontrolle von Emmi. Das Prüfungsverfahren ergab, dass durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung auf den Märkten für Konsummilch und Konsumrahm sowie für Butter begründet werden. Die Weko hat diese Stellung der Emmi in einer Verfügung festgehalten, womit Emmi der engen Missbrauchsaufsicht gemäss Kartellgesetz und Preisüberwachungsgesetz unterstellt ist; zudem muss Emmi weitere Unternehmensübernahmen in den betroffenen Märkten zwingend der Weko zur Beurteilung vorlegen.


Der Zusammenschluss konnte nur deshalb zugelassen werden, weil die Voraussetzungen für die Anwendung der Failing Company Defence erfüllt waren. Im Laufe des Verfahrens ergab sich, dass der Marktaustritt der AZM trotz der vorliegenden Finanzausweise bevorstehen würde und dass in diesem Falle die frei werdenden Marktanteile wegen der geschlossenen Grenzen ohnehin der Emmi zugefallen wären. Der Entscheid der Weko ergeht vor dem Hintergrund des Übergangs der betroffenen Märkte von einem staatlich regulierten und gegenüber dem Ausland abgeschotteten in ein liberalisiertes Umfeld.


Die Wettbewerbskommission kam zum Schluss, dass die einzige Möglichkeit zur Wiederherstellung wirksamen Wettbewerbs in einer möglichst raschen Marktöffnung gegenüber dem europäischen Ausland besteht. Dann wird die marktbeherrschende Stellung der Emmi voraussichtlich entfallen. Sie verabschiedete deshalb ebenfalls am 6. März 2006 eine entsprechende Empfehlung an den Bundesrat. Darin empfiehlt sie ihm mit Nachdruck, bezüglich der betreffenden Produkte die Öffnung des schweizerischen Marktes gegenüber der EU zu beschleunigen und den passiven Veredelungsverkehr sobald als möglich und nicht erst auf den 1.1.2012 zu ermöglichen.


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