Eröffnung der öffentlichen Mitwirkung zum Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, Anpassungen und Ergänzungen 2011

Bern, 26.10.2010 - Der Bund koordiniert seine raumwirksamen Tätigkeiten in Sachplänen. Das Bundesamt für Verkehr hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung die Arbeiten für die Anpassungen und Ergänzungen 2011 des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene aufgenommen und die Anhörung der Kantone nach Artikel 19 RPV eröffnet. Die Anpassungen und Ergänzungen 2011 umfassen die Objektblätter Raum Bern, Gronda Ovest, Rigi und Axen/Uri sowie ein neues Kapitel im Konzeptteil zur Stromversorgung.

In Abstimmung mit den direkt betroffenen Kantonen und Transportunternehmungen wurden die folgenden Inhalte zum Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene erarbeitet. Sie werden als Anpassungen und Ergänzungen zum Sachplan den Kantonen zur Anhörung sowie der Öffentlichkeit zur Mitwirkung unterbreitet:

  • Im Teilraum Bern wird das Objektblatt 3.1 Raum Bern mit weiteren Vorhaben ergänzt. Zudem wird ein neues 3.4 Objektblatt Bern - Solothurn eingefügt. Diese Anpassungen basieren inhaltlich auf dem Rahmenplan der SBB sowie den noch laufenden Arbeiten des Kantons, der Stadt sowie der Transportunternehmungen im Projekt "Zukunft Bahnhof Bern“ (ZBB). Die vorliegende Anpassung wurde in Zusammenarbeit mit dem Kanton Bern erarbeitet. Die Anhörung nach Art. 19 RPV soll eine Basis für die anstehenden Variantenentscheide bilden.
  • Die Objektblätter 7.1 Rigi und 7.2 Axen/Uri zu den Teilabschnitten Felderboden, Axentunnel, Berg lang geschlossen und Anschluss/Umfahrung Flüelen werden mit der Aufnahme der beiden Vorprojekte zu den Linienführungsvarianten „Hafnerried tief“ und „Reider ebenerdig schnell“ ergänzt. Diese Vorprojekte wurden entsprechend den Vorgaben von Art. 17 Abs. 2 der Alpentransit-Verordnung (AtraV; SR 742.104.1) unter Einbezug der betroffenen Kantone Schwyz und Uri erarbeitet. Die Anhörung nach Art. 19 RPV soll eine Basis für den anstehenden Variantenentscheid bilden.
  • Dem Teilraum Tessin wird ein neues Objektblatt 5.4 Gronda Ovest mit den entsprechenden Variantenstudien zur Linienführung angefügt. Die diesbezügliche Planung wurde von Italien erstellt und in der bilateralen Projektorganisation unter Einbezug des Kantons Tessin und der SBB diskutiert. Der nördliche Anschluss kommt auf Schweizer Territorium zu liegen. Die Anhörung nach Art. 19 RPV soll eine Basis für den anstehenden Variantenentscheid bilden.
  • Schliesslich wird der Konzeptteil mit dem Kapitel 4.10 Stromversorgung ergänzt. Damit wird eine Verbindung zum Sachplan Übertragungsleitungen geschaffen, in welchem die Hochspannungs-Übertragungsleitungen geregelt sind. Auf diese Weise wird die Voraussetzung geschaffen, um in späteren Anpassungen und Ergänzungen neu geplante Unterwerke in den SIS aufzunehmen.  

Am 08. September 2010 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene (SIS) nach Artikel 21 Absatz 4 RPV verabschiedet. Dieser führt den bestehenden Sachplan AlpTransit nach und stellt die bereits vom Parlament beschlossenen sachplanrelevanten Vorhaben zum Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-A) und der zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) dar.

Die Anpassungen und Ergänzungen 2011 des SIS befinden sich jetzt in der öffentlichen Mitwirkung. Die direkt betroffenen Kantone Bern, Schwyz, Solothurn, Tessin und Uri wurden angewiesen, die öffentliche Mitwirkung zu den Anpassungen und Ergänzungen 2011 des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene durchzuführen. Weitere von den allfälligen Vorhaben betroffene Personen und Organisationen haben Gelegenheit, bis zum 31. Januar 2011 direkt beim Bundesamt für Verkehr eine Stellungnahme einzureichen. Die Unterlagen können auf der BAV-Website eingesehen werden.
Ziel des Sachplans ist es, die beabsichtigte langfristige Entwicklung der Schieneninfrastruktur mit der anzustrebenden räumlichen Entwicklung zu koordinieren und damit Planungssicherheit für die Kantone und Gemeinden zu schaffen. Aus diesem Grund enthält der Sachplan auch Vorhaben, deren Finanzierung zum heutigen Zeitpunkt nicht sichergestellt ist. Der Bund stellt so jedoch die Wahrung nationaler Interessen sicher und hält Optionen für die Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur offen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Verkehr, Information, 031 322 36 43



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