Qualitätssicherung im Nachrichtendienst: Bundesrat antwortet der Geschäftsprüfungsdelegation

Bern, 22.10.2010 - Der Bundesrat hat sich am Mittwoch in seiner Antwort an die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) der eidgenössischen Räte bereit erklärt, deren Empfehlungen zur Datenbearbeitung im Nachrichtendienst des Bundes (NDB) grundsätzlich anzunehmen. Insgesamt hätte sich der Bundesrat aber eine ausgewogenere Würdigung der Arbeit der Staatsschutzorgane gewünscht. Die GPDel hatte am 30. Juni 2010 eine vertiefte Untersuchung über die Datenbearbeitung präsentiert und den Bundesrat ersucht, bis Ende Oktober 2010 zum Bericht sowie den darin enthaltenen Empfehlungen Stellung zu nehmen. Unter anderem wird der NDB das Fahndungsprogramm Fotopass in seiner jetzigen Form einstellen.

Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlungen der GPDel grundsätzlich anzunehmen, sofern ihre Umsetzung die gesetzliche Aufgabenerfüllung des Nachrichtendienstes nicht verunmöglicht. Insbesondere was die Rückstände der Qualitätssicherung betrifft, erkennt auch der Bundesrat, wie die GPDel, dringenden Handlungsbedarf. Er geht mit der GPDel auch einig in der Feststellung, dass die Qualitätssicherung ein wesentlicher Bestandteil der nachrichtendienstlichen Arbeit ist. Der Bundesrat hat deshalb die notwendigen Schritte eingeleitet, um die Situation so rasch als möglich zu bereinigen.

Der NDB wird die notwendigen Massnahmen zur nachhaltigen Erledigung der Pendenzen treffen. Zudem wird der NDB das seit Jahrzehnten laufende präventive Fahndungsprogramm Fotopass in seiner jetzigen Form einstellen und eine thematische Neuausrichtung beantragen. Für neue Erfassungen im Informationssystem Innere Sicherheit (ISIS) werden die Richtlinien verschärft. Die Prozesse zur Datenerfassung und Qualitätssicherung werden mit externer Unterstützung überprüft und wo nötig angepasst. Schliesslich erklärt sich der Bundesrat bereit, verschiedene gesetzliche Definitionen zu präzisieren und rechtliche Anpassungen vorzunehmen.

Differenzierte Beurteilung
Der Bundesrat trägt in seiner Stellungnahme der Tatsache Rechnung, dass die GPDel die Staatsschutzbehörde seit zwei Jahrzehnten regelmässig und ohne Einschränkung kontrolliert hat. Er beurteilt zudem einige Sachverhalte des Berichts differenzierter als die GPDel, da er von anderen Voraussetzungen ausgeht als die parlamentarische Aufsichtsbehörde.

So hatte die GPDel eine weitgehende Unterlassung der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätskontrolle festgestellt, obwohl eine funktionierende Eingangskontrolle vorhanden ist. Die GPDel war überdies zum Schluss gekommen, dass der bis 2009 dafür verantwortliche Dienst für Analyse und Prävention (DAP) die Aufsichtsorgane unvollständig und teilweise tatsachenwidrig informiert habe. Der Bundesrat findet es jedoch nicht richtig, aus der Analyse einzelner Datensätze auf die Qualität des Gesamtdatenbestandes im ISIS zu schliessen.

Staatsschutz ist eine notwendige staatliche Aufgabe
Der Bundesrat hätte sich eine ausgewogenere Würdigung der Tätigkeiten der Staatsschutzorgane in der Berichtsperiode gewünscht, die immerhin einen Zeitraum von 16 Jahren umfasst. In dieser Phase leistete der Staatsschutz wichtige Beiträge für die Sicherheit der Schweiz und ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass der Bericht der GPDel gerade der Schwierigkeit der Aufgabenerfüllung im Bereich des Staatsschutzes – des Manövrierens zwischen den berechtigten Sicherheitsansprüchen der Bevölkerung einerseits und den Anliegen des Persönlichkeits- und Datenschutzes der Bürgerinnen und Bürger dieses Staates andererseits – nicht genügend Rechnung trägt.

Die Landesregierung bekräftigt ihre Haltung, wonach der Staatsschutz eine notwendige staatliche Aufgabe bleibt und die Bedrohungslage schlagkräftige Mittel und Fähigkeiten in diesem Bereich notwendig macht. Die bestehenden Staatsschutzorgane dürften daher nicht geschwächt werden. Es sei im Gegenteil zu prüfen, wie ihre Effektivität und Effizienz erhöht werden könne; dies allerdings, ohne die Grundrechte ungebührend einschränken zu müssen. Der Bundesrat nutzt den Bericht der GPDel über die Datenbearbeitung im Staatsschutzinformationssystem ISIS schliesslich auch als Chance, den 2010 neu gegründeten Nachrichtendienst des Bundes in einer sehr frühen Phase auf ein rechtlich einwandfreies und politisch abgestütztes Fundament zu stellen. Zu den mit dem Bericht grundsätzlich aufgeworfenen Fragen sieht er vor, im Rahmen der Erarbeitung des geplanten Nachrichtendienstgesetzes Stellung zu nehmen.

Als offizieller Text der Stellungnahme des Bundesrates gilt jener, der im Bundesblatt veröffentlicht wird.


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