Bundesrat verabschiedet Botschaft zu Via sicura

Bern, 20.10.2010 - Der Bundesrat will, dass signifikant weniger Menschen auf den Schweizer Strassen ihr Leben verlieren oder verletzt werden. Er hat deshalb das Verkehrssicherheitspaket Via sicura dem Parlament zur weiteren Umsetzung überwiesen. Mit diesen Massnahmen sollen vor allem die bestehenden Vorschriften besser durchgesetzt und die grössten Unfallschwerpunkte beseitigt werden. Darüber hinaus wird die Prävention verstärkt.

In den letzten zehn Jahren konnten in der Strassenverkehrs-Sicherheit grosse Fortschritte erzielt werden. In dieser Zeitspanne sank die Zahl der auf den Strassen getöteten Menschen um mehr als 40 Prozent. Trotzdem verloren 2009 immer noch 349 Menschen ihr Leben auf Schweizer Strassen, 4708 wurden schwer verletzt. Nebst viel menschlichem Leid verursachen schwere Verkehrsunfälle hohe Kosten für das Gesundheitswesen und die Volkswirtschaft. Deshalb will der Bundesrat die Sicherheit auf den Schweizer Strassen weiter erhöhen. Mit den im Verkehrssicherheitspaket Via sicura vorgeschlagenen Massnahmen soll die Zahl der Verkehrsopfer um rund einen Viertel gesenkt werden.

Der Bundesrat hat im Februar 2010 das Ergebnis der Vernehmlassung zu Via sicura zur Kenntnis genommen und gestützt darauf die Massnahmen festgelegt, welche weiterverfolgt werden sollen. Mit der heutigen Verabschiedung der Botschaft wird das parlamentarische Verfahren eröffnet.

Gute und jederzeit fitte FahrerInnen, sichere Fahrzeuge und Strassen

Mit den Massnahmen von Via sicura sollen vor allem die bestehenden Vorschriften besser durchgesetzt und die grössten Unfallschwerpunkte beseitigt werden. Darüber hinaus wird die Prävention verstärkt.
Das Ziel von Via sicura lautet zusammengefasst: Nur gut ausgebildete, fahrfähige und fürs Autofahren geeignete Menschen verkehren in sicheren Fahrzeugen auf Strassen, die Fehler verzeihen.

In der Botschaft werden insbesondere folgende Massnahmen vorgeschlagen:

  • Präventive Massnahmen: z.B. Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss für bestimmte Personengruppen, generelle Verpflichtung zum Fahren mit Licht am Tag, Mindestalter von 7 Jahren sowie Helmtragpflicht für Radfahrer und Radfahrerinnen bis 14 Jahre.
  • Massnahmen zur besseren Durchsetzung bestehender Regeln: z.B. Massnahmen zur Qualitätssicherung bei Fahreignungsabklärungen, Einführung der beweissicheren Atem-Alkoholprobe, Verbot entgeltlicher und öffentlicher Warnungen vor Verkehrskontrollen, Befristung des Führerausweises und Verantwortung des Fahrzeughalters und der Fahrzeughalterin für Ordnungsbussen.
  • Repressive Massnahmen bei schwerwiegenden Delikten wie z.B. bei „Rasern“: Fahrzeugeinziehung und -verwertung, obligatorische Fahreignungsabklärung beim Verdacht fehlender Fahreignung, Einbau von Datenaufzeichnungsgeräten sowie von Alkohol-Wegfahrsperren.
  • Infrastrukturmassnahmen: z.B. Sanierung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen und Überprüfung der Strassenbauprojekte auf allfällige Verkehrssicherheitsdefizite ("road safety audit").
  • Massnahmen zur Optimierung der Unfallstatistik: visuelle Darstellung der Unfälle auf der Landkarte zur Feststellung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen und verbesserte Auswertung der Unfalldaten.

Weitere vorgeschlagene Neuerung ausserhalb des Pakets Via sicura
Der Bundesrat unterstützt das in den Kantonen und im Parlament breit abgestützte Begehren, Lastwagen mit einer Länge von bis zu 25,25 Meter und einem Gesamtgewicht von bis zu 60 Tonnen (Gigaliner) in der Schweiz zu verbieten und beantragt dem Parlament aus Sicherheitsgründen dessen Verankerung im Gesetz.


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