SIL-Objektblatt für Flugplatz St.Gallen-Altenrhein geht in öffentliche Anhörung

Bern, 18.10.2010 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eröffnet das Anhörungsverfahrung zum Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flugplatz St. Gallen-Altenrhein. Das Objektblatt setzt den Rahmen für den Betrieb und die Infrastruktur des Regionalflugplatzes. Es basiert auf dem Koordinationsprotokoll vom Februar 2007. Organisationen und Private haben bis am 17. November Zeit, sich zum Inhalt des Objektblatts zu äussern.

Mit dem Objektblatt definiert der Bund den Rahmen für den künftigen Betrieb eines Flugplatzes und die erforderlichen Anlagen wie Pisten, Rollwege und Gebäude. Es beschreibt die Rolle des Flugplatzes, definiert die möglichen Betriebsformen und legt die Grenzen des zulässigen Fluglärms in Form von Belastungskurven fest. Das Objektblatt für den Flugplatz St.Gallen-Altenrhein ist auf das Koordinationsprotokoll vom Februar 2007 abgestützt. In diesem wurden die Ergebnisse der Koordinationsgespräche mit den betroffenen Gemeinden, dem Kanton St. Gallen und dem österreichischen Land Vorarlberg festgehalten.

Das Objektblatt für den Flugplatz St.Gallen-Altenrhein enthält die folgenden wesentlichen Festlegungen:

  • Der Flugplatz ist eine Anlage von regionaler Bedeutung. Seine Entwicklung richtet sich nach dem regionalwirtschaftlichen Bedarf. Sie ist durch das Gebiet mit Lärmbelastung begrenzt, es werden keine Erleichterungen nach Lärmschutzverordnung (LSV) gewährt.
  • Der Flugplatz St.Gallen-Altenrhein ist ein privates Flugfeld.
  • Der Flugplatz wird im bisherigen Rahmen weiterbetrieben. Grundlagen sind die Bestimmungen im Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Österreich von 1991, in der zugehörigen Verwaltungsvereinbarung von 1992 sowie im bestehenden Betriebsreglement.
  • Mittelfristig sollen die Voraussetzungen für einen massvollen Ausbau des Flugbetriebs mit verstärktem Linienangebot geschaffen werden. Bei einem solchen Ausbau ist die Zahl der Flugbewegungen auf jährlich 36'500 begrenzt.

Weiter enthält das SIL-Objektblatt Angaben zum Natur- und Landschaftsschutz, zum Lärm, zu den Hindernisbegrenzungen und zur Erschliessung.

Das Land Vorarlberg und die betroffenen österreichischen Gemeinden haben sich an den Koordinationsgesprächen ebenfalls beteiligt. Die österreichischen Behörden lehnen die von schweizerischer Seite angestrebte Konzessionierung des Flugplatzes ab; am geltenden Staatsvertrag und an der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung sei grundsätzlich festzuhalten. Vor diesem Hintergrund soll auf die Einleitung eines Verfahrens zur Konzessionierung bis auf Weiteres verzichtet werden.
Die Anhörung zum Objektblatt St.Gallen-Altenrhein beginnt am 19. Oktober 2010 und dauert bis zum 17. November für Private und Organisationen, bis zum 20. Dezember 2010 für die betroffenen Gemeinden und den Kanton St. Gallen.



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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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