Gesundheitswesen: Genehmigung der Prämien 2011, Massnahmen und künftige Strategie

(Letzte Änderung 06.10.2010)

Bern, 01.10.2010 - Die Krankenversicherer erhöhen die Prämien der Grundversicherung 2011 für Erwachsene mit ordentlicher Franchise von Fr. 300.- um durchschnittlich 6,5 %, was rund 22.80 Franken im Monat entspricht. Je nach Kanton liegen die Erhöhungen in einer Bandbreite zwischen 2,1 % und 10,3 %. Im Zusammenhang mit der Bekanntgabe der Prämiengenehmigung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erläuterte Didier Burkhalter, Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), die aktuelle Gesundheitspolitik. Dabei präsentierte er verschiedene kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen, mit denen die Qualität des Gesundheitssystems mit möglichst geringen Kosten noch weiter verbessert werden soll. Dabei geht es insbesondere um Projekte für einen Ausbau der Aufsicht über die Krankenversicherungen, um bereits getroffene und noch einzuleitende Massnahmen für die Eindämmung des Anstiegs der Gesundheitskosten und um grundsätzliche Reformen, die rasch verabschiedet und umgesetzt werden müssen.

Ab 2011 sind die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung kostendeckend, womit das prioritäre Ziel des Eidgenössischen Departements des Innern erreicht wird.

Der durchschnittliche Prämienanstieg von 6,5 % für 2011 liegt leicht über dem mehrjährigen Durchschnitt von 5,3 % seit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), jedoch unter dem letztjährigen Anstieg von über 8 %. In sieben Kantonen (FR, GE, GR, JU, NE, TG und VD) steigen die Prämien weniger stark als im gesamtschweizerischen Durchschnitt, die Erhöhungen bewegen sich in einer Bandbreite zwischen 2,1 % und 6 %. Weitere sieben Kantone (AR, BS, SG, SH, SZ, TI und ZH) weisen eine durchschnittliche Prämienerhöhung zwischen 6,1 % und 7 % aus. Die restlichen zwölf Kantone (AG, AI, BE, BL, GL, LU, NW, OW, SO, UR, VS und ZG) verzeichnen überdurchschnittliche Erhöhungen um 7,1 % bis 10,3 %.

Die Kinderprämien steigen im Schnitt um 6,3 %, jene für junge Erwachsene um 11,8 %. Die Erhöhung der Prämien für junge Erwachsene ist darauf zurückzuführen, dass mehrere Krankenversicherer die Rabatte für die Prämien der Versicherten dieser Alterskategorie erneut gesenkt haben. Diese Durchschnittswerte bieten nur einen Anhaltspunkt und zeigen eine grundsätzliche Tendenz auf. Die Prämie mit der ordentlichen Franchise von 300 Franken dient als Richtwert für die Festlegung aller anderen Prämien mit höheren Franchisen. Jedes Jahr wird jeweils die Erhöhung dieser Prämie bekanntgegeben, so dass Vergleiche mit den Vorjahren gezogen werden können.

Bei der Prämiengenehmigung achtet die Aufsichtsbehörde auf die finanzielle Sicherheit der Krankenversicherer und genehmigt nur kostendeckende Prämien. Mit den Prämien 2011 werden die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wiederum vollständig gedeckt. Quersubventionierungen, die dazu dienen, künstlich tiefe Prämien anzubieten, werden vom BAG nicht toleriert.

Im Zusammenhang mit der Bekanntgabe der Prämiengenehmigung kündigte Bundesrat Didier Burkhalter eine Reihe von Massnahmen an, mit denen die Aufsicht über die Krankenversicherer ausgebaut wird. Am 1. Januar des kommenden Jahres wird die Sicherheit in diesem Bereich mit neuen Vorschriften für Anlagen der Versicherer erhöht. Ausserdem wird bis Ende Jahr ein Vernehmlassungsverfahren für die Schaffung eines neuen Aufsichtsgesetzes eröffnet, das im Grundsatz vom Bundesrat genehmigt wurde.

Das System für die Bildung von Reserven, das den Versicherern die Möglichkeit gibt, sich für unvorhergesehene Ereignisse wie beispielsweise die Bekämpfung einer Pandemie abzusichern, wird grundlegend überarbeitet. Gegenwärtig sind die Reserven in Prozent des Prämienvolumens definiert und entsprechend der Versichertenzahl abgestuft. Doch diese Methode trägt den tatsächlichen Risiken (Versicherungsrisiken, Marktrisiken und Kreditrisiko), mit denen die Versicherungen konfrontiert sind, nicht ausreichend Rechnung. Die Änderung der Verordnung wird am 1. Juli 2011 eingeführt und ab 2012 ihre Wirkung entfalten.

Damit die Prämien in allen Kantonen den tatsächlichen Kosten entsprechen, wird am 1. Juli 2011 ein Korrekturmechanismus eingeführt. Dieser ermöglicht in Zukunft Rückzahlungen an Versicherte, die infolge falscher Prognosen zu hohe Prämien bezahlt haben. Schliesslich gab der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern bekannt, dass er das BAG mit der Prüfung einer Lösung beauftragt hat, mit der den betreffenden Kantonen der Überschuss der Prämien zurückgezahlt werden kann, die seit dem Inkrafttreten des KVG bis zur Einführung des Korrekturmechanismus aufgelaufen sind.

Die vorgeschlagene Lösung besteht darin, dass die zu viel eingezahlten Beträge über die Beiträge zurückerstattet werden, die der Bund jährlich an die Kantone ausrichtet, um die Prämien von Personen mit geringem Einkommen zu verbilligen. Zusammenfassend würde es darum gehen, dass die rund zwei Milliarden Franken, die der Bund jährlich auszahlt, so verteilt werden, dass die zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien in den Kantonen  berücksichtigt werden. Dieser Vorschlag entspricht den Forderungen nach unverzüglichen Massnahmen, die von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und  direktoren und von den eidgenössischen Räten gestellt wurden. Das Bundesparlament hat diesbezüglich eine Initiative des Kantons Genf gutgeheissen, mit der eine Kantonalisierung der Reserven verlangt wird.

Ausserdem hat Bundesrat Didier Burkhalter verschiedene Massnahmen angekündigt, um die Kosten der Medikamente und bestimmter Medizinprodukte der Mittel- und Gegenstände-Liste zu senken. Einsparungen für die Versicherung sollen auch über eine Anpassung des Beitrags an die Spitalaufenthaltskosten erzielt werden. Dazu wird die Beteiligung der Versicherten an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung von 10 auf 15 Franken erhöht. Dieser Betrag wurde nicht mehr angepasst, seit das KVG 1996 in Kraft getreten ist. Insgesamt werden so Einsparungen in Höhe von rund 200 Mio. Franken pro Jahr erreicht.

Dazu kommen Einsparungen im Arzneimittelbereich, die bereits beschlossen sind, deren Auswirkungen aber erst jetzt spürbar werden (400 Mio. Franken pro Jahr). Mit der Revision des Laboranalysentarifs werden nächstes Jahr weitere 100 Mio. Franken und ab 2012 200 Mio. Franken eingespart. *)

Zum Schluss hat der Vorsteher des Departements des Innern über die verschiedenen grundlegenden Reformen informiert, die im Gesundheitssystem eingeleitet wurden: neue Spitalfinanzierung, Einführung von integrierten Versorgungsnetzen mit dem Ziel, dass sich 60 % der Bevölkerung bis 2015 einem entsprechenden Modell anschliessen, neues Präventionsgesetz, Entwicklung von eHealth sowie Einführung eines neuen Risikoausgleichs, der die Transparenz und den Wettbewerb unter den Versicherern verbessern wird. Alle diese Reformen sind darauf ausgerichtet, die Qualität der Gesundheitsversorgung in der Schweiz zu verbessern und dafür zu sorgen, dass die Kosten weniger stark als bisher steigen.

Information der Versicherten
Bis Ende Oktober 2010 müssen die Krankenkassen ihre Versicherten individuell über die 2011 geltenden Prämien, die Wahlfranchisen und die in diesem Zusammenhang gewährten Rabatte informieren. Die Versicherten haben anschliessend bis Ende November 2010 Zeit, ihre Versicherung zu kündigen oder eine andere Versicherungsform zu wählen.

Weitere Informationen: BAG, Andreas Faller, Leiter des Direktionsbereichs Kranken- und Unfallversicherung, Tel. 031 322 95 05 oder media@bag.admin.ch

*) Die Medienmitteilung wurde am Freitag 1.10.2010 um 09.00 Uhr veröffentlicht und ging davon aus, dass das Parlament in der Sessions-Schlussabstimmung dem Massnahmenpaket zustimmen würde. Die grosse Kammer hat das Massnahmenpaket jedoch abgelehnt, wodurch der zehnte Abschnitt bezüglich künftiger Kosteneinsparungen von ca. 250 Millionen Franken hinfällig wird.

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Bis zum 31. Oktober 2010 informieren die Krankenversicherer ihre Versicherten über deren individuelle Prämien 2011. Versicherte können sich über das Internet unter www.praemien.admin.ch oder in Papierform (vgl. Bestellmöglichkeiten) über die Prämien 2011 informieren.

Übersicht Prämien 2011
Den Versicherten, welche die Prämien 2011 vergleichen oder die Krankenkasse wechseln wollen, stellt das BAG im Internet unter www.praemien.admin.ch eine "Prämienübersicht 2011" zur Verfügung. Diese Übersicht kann auch in Papierform bestellt werden (vgl. Bestellmöglichkeiten). Sie enthält die Prämien aller Versicherer und weitere Informationen wie:
  • Hinweise zu Kündigungsfristen
  • Sparmöglichkeiten
  • Listen der HMO-Standorte und Hausarztnetze
  • Verzeichnis der Krankenversicherer
  • Adressen der für die Prämienverbilligung zuständigen kantonalen Stellen

Hinweis zum elektronischen Prämienvergleich
Auf www.praemien.admin.ch gibt es einen kompletten Prämienrechner mit den vom BAG genehmigten Prämien 2011 der Grundversicherung aller Krankenversicherer. Neben den Prämien bei ordentlicher Franchise können mit dem Prämienrechner auch die Prämien für alle Wahlfranchisen und Modelle mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers (HMO, Hausarztmodell und weitere Versicherungsmodelle) in der jeweiligen Region und Altersgruppe der versicherten Person verglichen werden.

Prämienberatung
Die Dokumentation "Prämienberatung" liefert zudem Informationen zur Krankenversicherung, Tipps zum Prämiensparen und Musterbriefe. Diese Dokumentation ist ebenfalls auf dem Internet zu finden oder in Papierform bestellbar.

Bestellmöglichkeiten:

  • per E-Mail: bag.praemienservice@bag.admin.ch
  • per Telefon: 031 / 324 88 01, vom 1. Oktober bis 30. November 2010 zu Bürozeiten
  • per Fax: 031 / 324 88 00, vom 1. Oktober bis 30. November 2010, mit Angabe des gewünschten Kantons
  • schriftlich: Bundesamt für Gesundheit, Prämien-Service, 3003 Bern, mit Angabe des gewünschten Kantons und einer an die Bezügerin / den Bezüger adressierten Selbstklebeetikette (bitte keine Couverts schicken)


Adresse für Rückfragen

Sektion Kommunikation, Tel. +41 (0)31 322 95 05


Herausgeber

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-35367.html