Sechs Jahre neues Berufsbildungsgesetz – eine Bilanz

Bern, 24.09.2010 - Das neue Berufsbildungsgesetz (BBG) hat sich als wichtiges Element der Modernisierung der schweizerischen Berufsbildung bewährt. Dies zeigt der Bericht „Sechs Jahre neues Berufsbildungsgesetz – eine Bilanz“, den der Bundesrat in Beantwortung des Postulats „Unterstützung der dualen Ausbildung“ (08.3778) von Nationalrat Laurent Favre verabschiedet hat. Die Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst wurden in das Berufsbildungssystem integriert und das neue, ergebnisorientierte Finanzierungssystem trägt wesentlich zur Transparenz der Berufsbildungspolitik bei.

Das neue BBG verfolgt das Ziel, die dual ausgerichtete schweizerische Berufsbildung mit ihrer charakteristischen Schul- und Praxisausbildung zu stärken. Der vorliegende Bericht nennt die Massnahmen und Mittel, die Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt auf den vier Ebenen Systemsteuerung, Bildungsangebote, Innovation und Finanzierung einsetzen, um diese Zielsetzung zu erreichen. Es gilt, die Ausrichtung an Qualifikationen zu bewahren, die sich am Arbeitsmarkt und den betrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten orientieren. Probleme beim Übertritt in die Berufswelt sowie demographisch oder konjunkturell bedingte Ungleichgewichte auf dem Lehrstellenmarkt sind nicht durch Systemeingriffe, sondern durch gezielte, gut abgegrenzte Einzelmassnahmen zu beheben.

Handlungsbedarf für die nächsten Jahre zeigt sich dem Bericht zufolge auf Stufe der beruflichen Grundbildung insbesondere in den Bereichen Nachwuchssicherung und Integration Jugendlicher und junger Erwachsener in die Berufs- und Arbeitswelt (Ziel: 95 Prozent erreichen einen Abschluss der Sekundarstufe II). Auf der Tertiärstufe geht es um eine klare Positionierung der höheren Berufsbildung (eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen, Bildungsgänge höherer Fachschulen). Angesichts der zunehmenden Internationalisierung der Wirtschaft und der Bildungsabschlüsse im Hochschulwesen müssen verstärkt Massnahmen zur internationalen Anerkennung der dualen Berufsbildung ergriffen werden („Kopenhagenprozess"). Die mit dem neuen Berufsbildungsgesetz eingeführten Innovationsinstrumente (Stärkung der Berufsbildungsforschung und Förderung von Projekten zur Entwicklung der Berufsbildung) werden evaluiert und verstärkt.


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