Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe

Bern, 17.09.2010 - An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat zu Handen des Parlaments eine Botschaft verabschiedet, welche darlegt, wie die Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 0,5 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) bis 2015 erreicht werden kann. Die zusätzlichen Mitteln sollen namentlich in Projekte und Programme im Bereich Wasser und Klima eingesetzt werden und es der Schweiz erlauben, ihren multilateralen Verpflichtungen nachzukommen.

Mit der vorliegenden Botschaft erfüllt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments vom Dezember 2008, ihm eine Vorlage zur Erhöhung der Entwicklungszusammenarbeit auf 0.5% des BNE bis 2015 zu unterbreiten.  

Im Jahr 2009 betrug der Beitrag der Schweiz an der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit 0,47 % des BNE. Die Schweiz liegt damit leicht unter dem Durchschnitt der Länder des Entwicklungsausschuss der OECD (0.48%).  

Armutsreduktion bleibt für die Entwicklungszusammenarbeit weiterhin weltweit die wichtigste Aufgabe und ist deshalb auch im Zentrum der neuen Botschaft. Als stark globalisiertes Land ist für die Schweiz eine stabile und prosperierende Welt wichtig. Zudem liegt es im Interesse der Schweiz, zur Lösung von globalen Problemen wie Klimawandel, unkontrollierte Migration, Wasserknappheit und Wirtschaftsstabilität beizutragen. Die zusätzlichen Zahlungsmittel für die Jahre 2011 und 2012 betragen insgesamt 404 Millionen Schweizer Franken. Sie werden sowohl für die bilaterale als auch für die multilaterale Zusammenarbeit eingesetzt.  

In der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit werden die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO mit den zusätzlichen Mitteln im Bereich Wasser und Klima aktiv zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele (MDGs) beitragen. Die Schweiz hat in diesen Sektoren einen ausgezeichneten, international anerkannten Leistungsausweis.

Auf multilateraler Ebene sollen zusätzliche Mittel für die 12. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfDF) eingesetzt werden, für die Fortführung der multilateralen Entschuldungsinitiative (Multilateral Debt Reduction Initiative, MDRI) sowie für das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP). Ebenso wie beim Einsatz bilateraler Mittel bildet die Beteiligung der Schweiz an diesen Institutionen Teil unseres Beitrages zur Unterstützung der Massnahmen zur Linderung von Armut (Erreichen der MDGs) und zur Prävention und Bewältigung globaler Krisen und deren Auswirkungen. 

Die parlamentarische Beratung ist für die Wintersession 2010 bzw. Frühlingssession 2011 vorgesehen.  

Für weitere Informationen: 

  • Jörg Frieden, Chef Direktionsbereich Globale Zusammenarbeit DEZA, Tel. +41 31 322 34 76, E-Mail: joerg.frieden@deza.admin
     
  • Beatrice Maser Mallor, Bereichsleiterin Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung SECO, Tel. +41 31 324 07 53, E-Mail: beatrice.maser@seco.admin.ch


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