Gebirgslandeplätze in der Region Zermatt festgelegt

Bern, 17.09.2010 - Der Bundesrat hat über die Gebirgslandeplätze in der Region Zermatt (Wallis Südost) entschieden. Er hat die fünf Plätze Aeschhorn, Alphubel, Monte-Rosa, Theodulgletscher und Trift definitiv und die Landestelle Unterrothorn provisorisch festgelegt. Der endgültige Entscheid über den Platz auf dem Unterrothorn soll im Rahmen der Überprüfung der Landestellen im Gebiet Aletsch-Susten fallen.

Mit dem Entscheid des Bundesrates bleiben die vier bisherigen Gebirgslandeplätze in der Region Zermatt bestehen und im Gebiet Trift kommt eine neue Landestelle hinzu. Indem sie die fünf Objektblätter genehmigte, hat die Landesregierung die Überprüfung dieser Gebirgslandeplätze offiziell abgeschlossen. Nur provisorisch festgelegt hat sie hingegen den bisherigen Landeplatz Unterrothorn. Der definitive Entscheid hängt vom Ergebnis der angelaufenen Überprüfung der Landestellen in der Region Aletsch-Susten ab. Sollte es gelingen, einen Konsens für die Reduktion der Anzahl Plätze in dieser Region zu erzielen, ist der Bundesrat bereit, die Landestelle Unterrothorn weiterbestehen zu lassen. Ansonsten wird der Platz als Kompensation für die neue Landestelle Trift aufgehoben.

Die vom Bundesrat verabschiedeten Objektblätter enthalten neben Informationen über die Lage und Funktion der sechs Landestellen auch Vorgaben für deren Benutzung durch Helikopter und Flugzeuge. Mit Ausnahme der Landestellen Theodulgletscher und Unterrothorn gibt es für alle Plätze saisonale Beschränkungen. So sind künftig in den Sommermonaten Juli bis September sämtliche Starts und Landungen verboten. Heute bestehen auf den Gebirgslandeplätzen keine diesbezüglichen Restriktionen. Der neue Landeplatz Trift darf einzig zwischen Dezember und April für Heliskiing-Flüge verwendet werden. Für jeden Platz sind überdies An- und Abflugwege festgelegt, um störungsempfindliche Gebiete möglichst zu schonen.

Diese Massnahmen und Auflagen ermöglichen es, Konflikte zwischen der aviatischen Nutzung der Gebirgslandeplätze und den Anliegen von Natur- und Umweltschutz weit gehend auszuräumen. Sie bilden auch einen Ausgleich zwischen den Interessen der Luftfahrt- und Tourismusbranche auf der einen sowie den Anliegen der Umweltorganisationen auf der anderen Seite.

2007 hatte der Bundesrat die Spielregeln für die Überprüfung der Gebirgslandeplätze in der Schweiz verabschiedet. Dabei hielt er unter anderem fest, dass dem Transport von Variantenskifahrern dienende Helikopterflüge auf die Gebirgslandeplätze grundsätzlich weiterhin möglich sein sollen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Standortkanton oder die betreffende Region den Nachweis für einen Bedarf an Heliskiing in Form eines Tourismuskonzeptes beibringt. Ein solches Konzept liegt für die Region Wallis Südost vor.

Gebirgslandeplätze sind oberhalb von 1100 Meter über Meer gelegene Landestellen. Sie sind mit exakten Koordinaten festgelegt, verfügen jedoch über keinerlei luftfahrttechnische Infrastruktur. Sie dienen den Piloten zu Ausbildungs- und Übungszwecken im Gebirge, für sportliche Aktivitäten oder zum Transport von Personen aus touristischen Gründen. Die Überprüfung dieser Gebirgslandeplätze erfolgt regionenweise. In die Arbeiten einbezogen sind neben Bundesstellen die Standortkantone und -gemeinden sowie Vertreter der Luftfahrt und von Tourismus- und Umweltorganisationen. Wallis Südost ist die erste Region, in welcher die Überprüfung der Gebirgslandeplätze abgeschlossen ist. Bis Anfang nächsten Jahres wird das federführende Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) einen Vorschlag für die Landestellen in der Region Aletsch-Susten vorlegen.



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