Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes: Botschaft verabschiedet

Bern, 17.09.2010 - Der Bundesrat hat die Botschaft für das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFG zuhanden des Parlaments verabschiedet. Es ersetzt das heutige Gesetz, das nicht mehr zeitgemäss ist. Mit dem KJFG will der Bund offene und innovative Formen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stärker fördern, die finanziellen Mittel gezielter einsetzen, die Kantone beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik unterstützen und die Zusammenarbeit mit den kinder- und jugendpolitischen Akteuren verstärken.

Die Totalrevision des heutigen Jugendförderungsgesetzes JFG ist zentraler Bestandteil der vom Bundesrat seit zwei Jahren verfolgten Gesamtstrategie in der Kinder- und Jugendpolitik. Grundlage bildet der vom Bundesrat am 27. August 2008 verabschiedete Bericht "Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik". Darin definiert der Bundesrat die Kinder- und Jugendpolitik als eine Politik des Schutzes, der Förderung und der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen. Bei der nun dem Parlament vorgelegten Totalrevision steht die Stärkung der Förderung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt. Im Juni dieses Jahres hatte der Bundesrat bereits ein Massnahmenpaket für Verbesserungen im Bereich Kinder- und Jugendschutz beschlossen (je ein gesamtschweizerisches Programm zur Prävention von Jugendgewalt und zum Schutz beim Umgang mit modernen Medien). Ein weiteres Projekt wird im kommenden Jahr die kinder- und jugendpolitische Strategie ergänzen. Es hat eine bessere Vernetzung der schweizweiten Koordination beim Kinderschutz zum Ziel.

Aufgrund der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung seit dem Erlass des heute geltenden JFG 1989 hat sich auch das Umfeld für die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit stark gewandelt. Zu nennen sind veränderte gesellschaftliche und familiäre Strukturen, die Folgen der Migration sowie die neuen Technologien und neuen Anforderungen an Kinder und Jugendliche in Schule, Ausbildung und Wirtschaft. Gleichzeitig hat sich auch die ausserschulische Arbeit weiterentwickelt und hat ihre Angebote an veränderte gesellschaftliche Gegebenheiten angepasst. Diesen Herausforderungen und Entwicklungen wird das geltende Gesetz nicht mehr gerecht, so dass es nun totalrevidiert wurde.

Zeitgemässes, neues Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFG

Mit dem neuen Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG) erhöht der Bund sein Engagement zugunsten der Kinder- und Jugendförderung. Er will insbesondere die Integrations- und Präventionswirkung der unterstützten Förderungsmassnahmen verstärken.

Gefördert werden sollen gezielt auch offene (nicht an Mitgliedschaft oder andere Vorbedingungen gebundene) und innovative Formen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Dabei will der Bund den Einsatz seiner Finanzhilfen stärker als bisher nach inhaltlichen Kriterien steuern. Das Gesetz sieht auch eine zeitlich befristete Anschubfinanzierung zugunsten der Kantone vor, um diese beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung von kinder- und jugendpolitischen Massnahmen zu unterstützen. Gezielt gefördert werden sollen zudem kantonale und kommunale Modellvorhaben von gesamtschweizerischer Bedeutung. Schliesslich will der Bund die Arbeit der in der Kinder- und Jugendpolitik tätigen Bundesstellen besser koordinieren und die Vernetzung aller Akteure in diesem Bereich verstärken.

In der Vernehmlassung hat die überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden die Totalrevision grundsätzlich begrüsst. Von einer Minderheit wurde sie als Verletzung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen abgelehnt. Der Kritik einiger Kantone, die vorgesehene Anschubfinanzierung zugunsten der Kantone sei interventionistisch, wurde im Gesetzesentwurf und der Botschaft Rechnung getragen.

Im Rahmen des zurzeit geltenden Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) von 1989 unterstützt der Bund heute insbesondere die Angebote und koordinierenden Tätigkeiten der Dachverbände und Jugendorganisationen, die Ausbildung ehrenamtlicher und freiwilliger Jugendleiterinnen und Jugendleiter sowie Vorhaben, die von den Trägerschaften als selbständige Projekte durchgeführt werden. Durch das JFG ebenso wie durch die Unterstützung der Eidgenössischen Jugendsession konnte der Bund massgeblich zur gesellschaftspolitischen Anerkennung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen beitragen.


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