Schweiz überlässt Pakistan Alouette-III-Helikopter zur Verstärkung des Such- und Rettungswesens

Bern, 08.09.2010 - Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, dass die letzten zehn Helikopter des Typs Alouette III, die noch im Besitz der Schweizer Luftwaffe sind und auf Ende 2010 ausser Betrieb genommen werden, Pakistan kostenlos übergeben werden. Die Helikopter werden dort für Such- und Rettungszwecke verwendet. Dazu hat sich Pakistan schriftlich verpflichtet.

Am 18. August 2010 hatte der Bundesrat bereits entschieden, drei schon ausser Dienst gestellte Alouette III Pakistan zu überlassen; nun sollen auch die restlichen sieben, die bis spätestens Ende Jahr von der Luftwaffe ausser Dienst gestellt werden, Pakistan überlassen werden. Die erste Alouette III soll noch im September an Bord eines Transportflugzeuges der pakistanischen Luftwaffe überführt werden.

Die Schweiz hat als Ersatz für ihre Alouette-III-Helikopter den neuen leichten Transport- und Schulungshelikopter des Typs Eurocopter EC 635 beschafft, der bereits seit Ende 2009 im Einsatz steht. Die letzten zehn Alouette-III-Helikopter der Schweizer Luftwaffe werden bis zum Ende dieses Jahres aus Altergründen ausser Betrieb genommen. Sie haben in der Schweiz keinen Verwendungszweck mehr und müssten entsorgt werden.

Die pakistanische Regierung hat gegenüber der Schweiz seit längerer Zeit ihr Interesse an einer Übernahme der Alouette-III-Helikopter signalisiert. Pakistan betreibt bereits eine kleine Flotte solcher Helikopter und setzt diese für Such- und Rettungszwecke sowie für die Katastrophenhilfe ein. Vor dem Hintergrund der aktuellen Flutkatastrophe, in der Helikopter ein dringend benötigtes Hilfsmittel sind, hat der Bundesrat entschieden, den Restbestand von Alouette-III-Helikoptern Pakistan kostenlos zu überlassen. Pakistan benötigt diese Helikopter, um die eigenen Kapazitäten für das Such- und Rettungswesen sowie die Katastrophenhilfe zu stärken. Nachdem die aktuelle Flutkatastrophe einmal mehr gezeigt hat, dass Pakistan regelmässig von verheerenden Naturkatastrophen heimgesucht wird, will der Bundesrat mit der Schenkung dieser Helikopter einen Beitrag leisten zur besseren Bewältigung solcher Katastrophen.

Die Alouette-III-Helikopter gelten nicht als Kriegsmaterial oder Dual-use-Güter; sie fallen damit weder unter das Kriegsmaterial- noch das Güterkontrollgesetz. Die pakistanische Regierung hat sich ausserdem schriftlich dazu verpflichtet, die Helikopter nicht zu bewaffnen (was technisch auch kaum möglich wäre) und nur für Such- und Rettungszwecke einzusetzen.


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