Kriterien für die Einrichtung von Umweltzonen – Start der Anhörung

Bern, 31.08.2010 - Auf Wunsch einzelner Kantone will der Bund die Einrichtung von Umweltzonen in Städten ermöglichen. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat einen entsprechenden Verordnungsentwurf ausgearbeitet. Das UVEK eröffnet heute die Anhörung. Sie dauert bis am 26. 11. 2010. Mit diesem Instrument können interessierte Kantone und Städte bestimmen, dass gewisse Motorfahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoss eine von ihnen definierte Zone nicht mehr befahren dürfen.

Die Verbesserung der Luftqualität ist in vielen Städten und Agglomerationen ein wichtiges Anliegen. Mehrere europäische Städte haben deshalb Umweltzonen eingeführt oder sind im Begriff, dies zu tun. Als weitere Vorteile solcher Zonen werden namentlich die Verbesserung der Lebensqualität und das Umsteigen auf schadstoffärmere Motorfahrzeuge beziehungsweise den öffentlichen Verkehr genannt. Namentlich die Kantone Genf und Tessin haben ihr Interesse an Umweltzonen angemeldet. Ihr Wunsch ist, sich dabei auf eine einheitliche, bundesrechtliche Regelung abzustützen. Deshalb haben sie sich an das UVEK gewandt. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) die entsprechenden Verordnungsentwürfe ausgearbeitet, die jetzt vom UVEK bis zum 26.11.2010 in die öffentliche Anhörung gegeben werden.

Emissionsabhängige Fahrzeugvignette

Kernstück der vorgesehenen Neuregelung ist die Einführung eines Vignettensystems, das die Motorfahrzeuge in verschiedene Emissionskategorien einteilt. Mit ihm können die kantonalen Behörden festlegen, welche Fahrzeuge die Umweltzone befahren dürfen und welche nicht. Fahrzeuge mit übermässigem Ausstoss von Luftschadstoffen (insbesondere Stickoxide und Feinstaub) können so von der Umweltzone ferngehalten werden, während solche mit schwachem Ausstoss darin verkehren dürfen.

Umsetzung durch Kantone

Für die Einrichtung von Umweltzonen - so der Verordnungsentwurf - sind die Kantone zuständig. Sie werden entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Umweltzonen einrichten wollen. Je weniger die Luft belastet werden soll, desto mehr muss der Motorfahrzeugverkehr beschränkt werden. Dies wirkt sich im Gegenzug auf das Gewerbe und die Anwohner aus. Bei einer geringen Beschränkung des Verkehrs ist auf der anderen Seite keine wesentliche Entlastung zu erwarten. Die Wirksamkeit hängt deshalb stark von der konkreten Ausgestaltung im Einzelfall ab.

Erfahrungen aus dem Ausland können nicht übernommen werden

Im Ausland wurden die bereits bestehenden Umweltzonen vorwiegend in Grossstädten eingerichtet. Diese verfügen oft über mehr innerstädtische Verkehrsverbindungen oder gar Hochleistungsstrassen als viele Schweizer Agglomerationen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse können deshalb nicht ungeprüft auf schweizerische Verhältnisse übertragen werden.


Adresse für Rückfragen

Medienstelle Bundesamt für Strassen ASTRA, 031 324 14 91



Herausgeber

Bundesamt für Strassen ASTRA
http://www.astra.admin.ch

Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-34841.html