Glasfasernetze bis in die Haushalte: weitere Fortschritte

Bern, 26.08.2010 - An ihrem sechsten Runden Tisch haben sich die Marktakteure über die Arbeiten zum Glasfaserausbau in der Schweiz ausgetauscht. Die technischen Spezifikationen liegen nun vor, über eine gemeinsame Plattform können bald erste Erfahrungen mit der Kundenanbindung gesammelt werden. Dank dem Runden Tisch und den eingesetzten Arbeitsgruppen läuft die Glasfasererschliessung in der Schweiz weiterhin koordiniert und beschleunigt sich weiter.

Die Teilnehmer des Runden Tisches haben wettbewerbsrechtliche Fragen diskutiert, wie zum Beispiel eine Exklusivität beim Layer-1-Ausbau. Dies auch unter dem Aspekt der Finanzierbarkeit der Glasfaserinfrastruktur der Elektrizitätswerke. Das Anliegen des Runden Tisches ist es, dass die Fragen des Wettbewerbs und der Quersubventionierung nicht isoliert betrachtet werden, sondern im Lichte eines Glasfaserausbaus, der den Infrastrukturwettbewerb in der Schweiz fördert.

Weitere Diskussionspunkte betrafen Fragen des Netzzugangs für Diensteanbieter und Kooperationsmöglichkeiten unter Netzbetreibern. Die Teilnehmer wurden über den Stand eines Pilotprojekts verschiedener städtischer industrieller Betriebe für eine gemeinsame Plattform zur Abwicklung von Bestellvorgängen und Kundenmutationen ins Bild gesetzt. Damit wird eine Grundlage für einen schweizweiten FTTH-Wettbewerb geschaffen, der allen Anbietern offen steht. Das Projekt wird voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2011 umgesetzt. Am letzten Runden Tisch vom 5. Februar 2010 hatten sich die Stadtwerke von Basel (IWB), Bern (ewb), Genf (SIG), St. Gallen (sgsw) und Zürich (ewz) bereit erklärt, die entsprechende Plattform aufzubauen.

Auch die Spezifikationen für die hausinterne Verlegung von Glasfasern bis in die Wohnungen wurden weiter verfeinert. Dadurch können innerhalb des gleichen Gebäudes mehrere Netzbetreiber die gleichen Installationen benutzen. Mit diesen Spezifikationen werden nun konkrete Erfahrungen gesammelt. Für die Verkabelung in den Gebäuden ist zudem von Bedeutung, dass sich der Schweizerische Hauseigentümerverband (HEV) und Swisscom auf einen Mustervertrag einigen konnten. Dieser gründet auf Vorarbeiten einer vom Runden Tisch eingesetzten Arbeitsgruppe. Der Mustervertrag dient der Regelung der rechtlichen und finanziellen Aspekte von FTTH-Installationen in Wohnliegenschaften zwischen den Hauseigentümern und dem Netzbetreiber.

Der nächste Runde Tisch findet anfangs 2011 statt und ist der Angebotsausgestaltung, Regulierungsfragen und FTTH ausserhalb der Ballungsgebiete gewidmet.  

Fiber to the Home (FTTH)
Als Fiber to the Home (FTTH) bezeichnet man ein Fernmeldenetz, das bis in jedes Geschäfts-, Mehr- oder Einfamilienhaus über Lichtwellenleiter (Glasfaser) geführt wird. Die Glasfaser ist ein längst erprobtes Übertragungsmedium für hohe Datenraten und wird in der Evolution der Anschlussnetze in den nächsten Jahren notwendig sein, weil die alten Kupferleitungen dem wachsenden Bedarf nach höheren Bandbreiten für Internet-Applikationen, insbesondere für das Fernsehen mit hoher Auflösung, nicht mehr genügen werden.
Die ComCom hat im Herbst 2008 entschieden, mit den Marktakteuren Diskussionen über diese Erschliessungsform zu führen; sie will damit verhindern, dass Monopole entstehen, die den Zugang für andere Telekommunikationsanbieter erschweren und den Wettbewerb behindern. Gleichzeitig soll der Netzaufbau möglichst effizient stattfinden, um volkswirtschaftlich sinnvolle Investitionen zu erlauben.


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