Eröffnung der Anhörung zur Kulturbotschaft 2012-2015

Bern, 25.08.2010 - Das Eidgenössische Departement des Innern hat die Anhörung der Botschaft zur Kulturförderung für die Periode 2012-2015 (Kulturbotschaft) eröffnet. Die Kulturbotschaft legt zum ersten Mal die Ziele, Massnahmen und Kredite für alle kulturellen Institutionen des Bundes fest. Die interessierten Kreise sind eingeladen, bis zum 24. November 2010 Stellung zum Entwurf der Kulturbotschaft zu nehmen.

Die Kulturbotschaft nennt für alle Förderungsbereiche der Kulturinstitutionen des Bundes (Bundesamt für Kultur, Stiftung Pro Helvetia, Schweizerische Nationalbibliothek, Schweizerisches Nationalmuseum) die Herausforderungen, Ziele, Massnahmen sowie die benötigten Finanzmittel für die Kreditperiode 2012-2015. In dieser systematischen Gesamtschau wird die Kulturförderung des Bundes erstmals als eigenständiges Politikfeld fassbar.

Mit der Kulturbotschaft 2012-2015 übernimmt der Bund neue Aufgaben aus verschiedenen Bereichen: die Förderung der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen, die Schaffung von Eidgenössischen Preisen für Tanz, Literatur, Musik und Theater, die Unterstützung von Schweizer Verlagen und die systematische Förderung des künstlerischen Nachwuchses.

Zum ersten Mal bearbeiten während der Periode 2012-2015 alle kulturellen Institutionen des Bundes gemeinsame Fragestellungen: Das Projekt «Digitale Kultur» behandelt die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Kultur. Das Projekt «Lebendige Traditionen» präsentiert und unterstützt die kulturellen Identitäten der verschiedenen Regionen. Die Kulturförderung des Bundes ist auf zwei Schwerpunkte ausgerichtet: die Förderung des Zugangs zur Kultur und die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt.
Die interessierten Kreise sind eingeladen, bis zum 24. November 2010 zum Entwurf der Kulturbotschaft Stellung zu nehmen. Die Botschaft wird danach überarbeitet und im Februar 2011 dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet. Im Verlauf des Jahres 2011 wird sie vom Parlament beraten und Ende 2011 von den Eidgenössischen Räten verabschiedet. Die Botschaft 2012-2015 und das Kulturförderungsgesetz treten am 1. Januar 2012 in Kraft.


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