Fernmeldegesetz wird nicht revidiert

Bern, 17.09.2010 - Die Schweiz ist grundsätzlich gut mit Telekommunikationsdienstleistungen versorgt. Zu diesem Schluss gelangt der Bundesrat in seiner Analyse des Fernmeldemarktes. Wohl gibt es einige Unzulänglichkeiten, welche aus Sicht des Bundesrats eine Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) aber nicht rechtfertigen.

Der Bundesrat verfolgt das Ziel einer flächendeckenden Versorgung der Schweiz mit preiswerten und qualitativ hochstehenden Telekommunikationsdienstleistungen. Er will dies in erster Linie über einen funktionierenden Wettbewerb erreichen. In Regionen, wo dieser nicht ausreichend spielt, wird die Grundversorgung durch den Staat sichergestellt. Mit diesem Vorgehen soll garantiert werden, dass alle Bevölkerungskreise in allen Landesteilen mit den grundlegenden Dienstleistungen versorgt sind. Starke Beachtung schenkt der Bundesrat schliesslich dem Konsumenten- und dem Jugendschutz.

Märkte entwickeln sich unterschiedlich

Aus Sicht des Bundesrates hat die Marktöffnung in der Festnetz-Sprachtelefonie zu sehr guten Ergebnissen geführt. Erfreulich ist auch die angelaufene Investitionsdynamik im Bereich der Glasfaseranschlüsse. Weniger befriedigend ist die Entwicklung im Bereich des Mobilfunks und des Festnetz-Breitbandmarkts. In beiden Fällen liegt zwar eine hohe Marktdurchdringung vor, die Preisentwicklung wirft aber namentlich im Vergleich zu anderen europäischen Staaten Fragen auf. Der Bundesrat zeigt in seinem Bericht mögliche Wege zur Behebung der aufgezeigten Unzulänglichkeiten auf.
Zur Diskussion steht etwa, das heute auf Kupfernetze beschränkte Recht, Netze marktbeherrschender Anbieter gegen Entgelt mitzubenutzen, auf andere Technologien auszudehnen. Zudem stellt sich die Frage, inwiefern es der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) in Zukunft möglich sein soll, bei Bedarf einzugreifen.

Service public bleibt garantiert

Wo der Markt Leistungen, die aus sozialen oder ökonomischen Gründen wichtig sind, nicht flächendeckend erbringt, sollen die Lücken über die Grundversorgung geschlossen werden. Der Bundesrat behält sich vor, künftig Anschlüsse mit hoher Bandbreite in die Grundversorgung aufzunehmen. Eine Aufnahme drängt sich zurzeit aufgrund der realen Bedürfnisse nicht auf, würde die laufenden Investitionen hemmen und in der Zukunft möglichen effizienteren Lösungen mit anderen Technologien im Wege stehen. Früher oder später wird aber das Instrument der Grundversorgung – namentlich was die Finanzierungsmechanismen angeht – zu überprüfen sein.

Konsumenten- und Jugendschutz stärken

Der Bundesrat hat erst im November 2009 eine Verschärfung der Fernmeldediensteverordnung (FDV) zugunsten des Konsumentenschutzes beschlossen, welche am 1. Januar dieses Jahres in Kraft trat. Es wird für Konsumentinnen und Konsumenten zunehmend schwieriger, die Übersicht über die verschiedenen Telekommunikationsdienstleistungen zu behalten, die wegen des technologischen Fortschritts in zunehmender Zahl und Komplexität angeboten werden. Dies eröffnet auch neue Missbrauchsmöglichkeiten für unseriöse Anbieterfirmen. Der Bundesrat analysiert diese Entwicklungen und zeigt Möglichkeiten auf, den Konsumenten- und Jugendschutz in Zukunft noch zu verstärken. Betroffen sind etwa das unerwünschte Telemarketing oder ungewollte Mehrwertdienste (z.B. über SMS). Ferner werden Lösungsansätze dargestellt, wie man Endbenutzerinnen und Endbenutzern den Wechsel ihres Telecomanbieters erleichtern und zum Schutz von Minderjährigen eine effektivere Alterskontrolle beim Verkauf von Telecomdienstleistungen vorsehen könnte. Die Umsetzung dieser Handlungsoptionen müsste im Rahmen einer Gesetzesrevision erfolgen, welche zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht wäre.

Rechtssicherheit geht vor

Die meisten aufgezeigten Korrekturmöglichkeiten würden eine Gesetzesrevision erfordern. Ein solcher Prozess nur kurze Zeit nach der letzten Revision des FMG wäre mit grossen Unsicherheiten verbunden und würde die für die Investitionen unabdingbare Rechtssicherheit gefährden. Dieses Risiko wiegt aus Sicht des Bundesrates schwerer als die im Bericht aufgezeigten Unzulänglichkeiten. Der Bundesrat kommt deshalb zum Schluss, dass eine Revision des Fernmeldegesetzes zurzeit nicht dringlich ist.
Mit dem Bericht leistet der Bundesrat dem Postulat 09.3002 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerates Folge. 

Begleitstudien

Externe unabhängige Beratungsunternehmen haben im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) Begleitstudien erstellt, deren Erkenntnisse in den bundesrätlichen Bericht eingeflossen sind.


Adresse für Rückfragen

Martin Dumermuth, Direktor BAKOM, Tel. 032 327 55 50 (Medienstelle)



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