Schweiz-EU: Abkommen zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen geht in die Ratifikations-Phase

Bern, 19.08.2010 - Heute informiert das BLW die interessierten Kreise über die Ergebnisse der Verhandlung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union im Zusammenhang mit der gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB/KUB) und der geschützten geografischen Angaben (GGA), die in diesem Sommer abgeschlossen werden konnte.

Im Dezember 2009 wurde ein Abkommensentwurf paraphiert, worauf die Schweiz und die EU ihre Listen der GUB und GGA, die gegenseitig geschützt werden sollen, zur öffentlichen Konsultation auflegten. Nach der Auswertung der Bemerkungen, die im Rahmen der Konsultation eingingen, konnten sich die Verhandlungspartner bei einzelnen Bezeichnungen, die von beiden Parteien verwendet werden, auf Koexistenzlösungen und Übergangsfristen einigen. Auf dieser Grundlage wurde im Juli 2010 ein Zusatz zum Abkommensentwurf paraphiert, womit ein weiteres bilaterales Dossier erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Damit können die Ratifizierungsverfahren dieses Abkommens eingeleitet werden. Das Abkommen wird als neuer Anhang in das Agrarabkommen Schweiz-EU von 1999 integriert und stellt nach seinem Inkrafttreten sicher, dass der rechtliche Schutz von GUB und GGA der Schweiz und der EU auf dem Gebiet der jeweils anderen Partei mit dem internen Schutz identisch ist. Geplant ist eine regelmässige Aktualisierung des Abkommens, um auch die neuen GUB/GGA der Parteien zu schützen. Der Fall der Schweizer GUB «Emmentaler» und der EU-Bezeichnungen, die den Begriff «Emmentaler» oder «Emmental» enthalten, soll zu einem späteren Zeitpunkt erneut diskutiert werden. «Gruyère» ist hingegen auf der Liste der Schweizer GUB, die in der EU geschützt werden, aufgeführt. Sollte der französische Gruyère eines Tages in der EU als GGA geschützt werden, würden die Bestimmungen über gleichlautende Bezeichnungen Anwendung finden, und der französische Käse müsste sich vom Schweizer unterscheiden.

Mit dem Abschluss dieser Verhandlung wird der Schutz der Schweizer Bezeichnungen (etwa zwanzig) auf das gesamte Gebiet der EU ausgeweitet - einen Markt von ca. 500 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten - und die Schweiz gewährt den EU-Bezeichnungen (rund 800) denselben Schutz auf ihrem Gebiet. Diese Lösung bietet entscheidende Vorteile für die Branchen, die Qualitätsprodukte mit GUB/GGA-Auszeichnung herstellen. Zusammen mit dem bereits bestehenden Freihandel für Käse und den anderen Marktöffnungen, die derzeit im Gespräch sind, kommt dem Schutz der geografischen Angaben von landwirtschaftlichen Erzeugnissen grosse Bedeutung zu.


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