Der Bundesrat heisst die Anpassung der Asylstrukturen gut

Bern, 01.03.2006 - Die Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen und weitere Verordnungen aus dem Bereich Asyl werden angepasst Im Jahr 2004 und 2005 sind die Asylgesuchszahlen gesunken. Der Bestand im Asylprozess und insbesondere im Vollzug ist jedoch nach wie vor sehr hoch. Der gegenüber anderen europäischen Staaten grössere Rückgang der Asylgesuche ist im Wesentlichen auf die Einführung des Sozialhilfestopps für Personen mit einem Nichteintretensentscheid im Jahre 2004 und eine kürzere Verfahrensdauer zurückzuführen.

Die Infrastruktur bei Bund und Kantonen war in den vergangenen Jahren auf rund 20'000 neue Asylgesuche pro Jahr ausgerichtet. Diese strategische Leistungsreserve soll auf jährlich rund 10'000 neue Gesuche ausgerichtet werden. Gleichzeitig wird durch einen Notfallplan sichergestellt, dass bei starkem Anstieg der Gesuchszahlen wegen besonderen Ereignissen, wie Bürgerkrieg, eine neue Situation auch kurzfristig bewältigt werden kann. Dadurch können die Kantone auf die Aufrechterhaltung einer kostspieligen Leistungsreserve verzichten.

Die hohen Bestände zu reduzieren und die bestehenden Probleme im Asylbereich zu lösen, ist ohne das neue revidierte Asylgesetz nicht machbar. Mit den heute vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungsänderungen werden Kostenreduktionen angestrebt und Verbesserungen bei der freiwilligen Rückkehr von abgewiesenen Asylsuchenden erreicht. Zudem wird im Einvernehmen mit den Kantonen die Nothilfepauschale und die künftige Handhabung der Betreuungskosten neu geregelt.

Bis Ende 2003 wurden durchschnittlich 20'000 neue Asylgesuche pro Jahr eingereicht. Im Jahr 2004 war erstmals ein Rückgang auf rund 14'000 Gesuche zu verzeichnen. Auch im letzten Jahr war eine weitere Abnahme festzustellen: Bis Ende 2005 haben rund 10'000 Personen ein Asylgesuch eingereicht. Diese neue Ausgangssituation erfordert strukturelle und organisatorische Anpassungen, welche für Bund und Kantone Kostensenkungen ermöglichen werden. Folgende Massnahmen sollen umgesetzt werden:

  1. Verbesserte Auslastung der Empfangszentren: Durch die Verlängerung des Aufenthaltes in den Empfangszentren von 30 auf 60 Tage sollen vermehrt Asylentscheide bereits in den Empfangszentren gefällt und weniger Asylsuchende den Kantonen zugewiesen werden.
  2. Verstärkte Rückkehrhilfe: Durch die Gewährung von Rückkehrhilfe für Personen mit Nichteintretensentscheiden oder unbenutzt verstrichener Ausreisefrist soll die individuelle Rückkehr gefördert werden.
  3. Verbesserte berufliche Integration von vorläufig Aufgenommenen: Mit dem erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt für vorläufig aufgenommene Personen sollen einerseits die berufliche Integration gefördert und andererseits die Sozialhilfekosten gesenkt werden.

Die Ergebnisse des "Monitorings Nichteintretensentscheide" haben zudem gezeigt, dass die heute geltende Nothilfepauschale von Fr. 600.-- pro Nichteintretensentscheid nicht ausreicht. Im Einvernehmen mit den Kantonen wird deshalb die Nothilfepauschale rückwirkend auf den 1. Januar 2005 auf Fr. 1'800.-- erhöht. Auf die ursprünglich vorgesehene Anpassung der Betreuungskostenpauschale wird im Jahre 2006 verzichtet. Der Bund wird mit den Kantonen im Verlaufe dieses Jahres die entsprechenden Pauschalen für das Jahr 2007 neu festlegen.

Weitere Kosten sind in den kommenden Jahren durch den Verzicht auf eine strategische Leistungsreserve zu senken. Bund und Kantone werden die Kapazität für ca. 10'000 Gesuchseingänge bereithalten, aber durch eine vorsorglich gesicherte Planung die Aufnahmekapazitäten auch bei einem markanten Anstieg der Gesuchszahlen in einer Notsituation kurzfristig gewährleisten.

Notfallorganisation Asyl

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Asylgesuche aus verschiedenen Gründen (z. B. Konflikte, Bürgerkriege)  innert kurzer Zeit zunehmen können. Um auf solche Entwicklungen vorbereitet zu sein, verfügt der Bund über eine entsprechende Notfallorganisation. Diese vorsorgliche Planung wurde verabschiedet.
Die Kantone werden ihre Unterbringungsstrukturen mittelfristig ebenfalls auf einen jährlichen Eingang von 10'000 Gesuchen ausrichten. Damit die Kantone bei erhöhtem Gesuchseingang Zeit haben, ihre Strukturen wieder aufzubauen, gewährleistet der Bund in einer Übergangsphase von 6 Monaten die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden.

Notwendigkeit des neuen Asylgesetzes

Die Situation im Asylbereich bedingt eine weiterhin konsequente Anwendung des geltenden Rechts. Durch die Revision des Asylgesetzes kann zudem eine weitere Verbesserung der Situation - vor allem was die Feststellung der Identität und den Vollzug nach abgelehntem Asylgesuch betrifft - erreicht werden.


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