Neuer Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung

Bern, 18.08.2010 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, einen Rahmenkredit von 1,4 Milliarden Franken für Eventualverpflichtungen zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu sprechen. Laut der am 18.8.2010 verabschiedeten Botschaft dient der Kredit vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW).

Der Bund unterstützt mit seinen Bürgschaften die Aktivitäten der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW), die mittels Anleihen direkt auf dem Kapitalmarkt Gelder beschafft. Dank der Bundesbürgschaft kann die EGW ihren Mitgliedern die Mittel zur Erstellung und Erneuerung von preisgünstigem Wohnraum langfristig zu vorteilhaften Bedingungen zur Verfügung stellen. Auf diese Weise wurden seit 2003 bereits über 15 000 Wohnungen günstig finanziert. Zudem gewährt der Bund Rückbürgschaften für die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Der 2003 gesprochene Rahmenkredit für Bürgschaften wird im Laufe des Jahres 2011 ausgeschöpft sein.

Der Kredit wird gestützt auf das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) bewilligt. Zusammen mit zinsgünstigen Darlehen aus einem Fonds de roulement, der vom Bund alimentiert und von den Dachorganisationen der gemeinnützigen Wohnbauträger verwaltet wird, sollen die Verbürgung von Emissionen der EGW und die Rückbürgschaften weiterhin dazu beitragen, dass die Wohnbaugenossenschaften und andere gemeinnützige Bauträger ihren Marktanteil von rund acht Prozent aller bewohnten Wohnungen mindestens halten können. Wie der Bundesrat in der Botschaft ausführt, ist dieses langfristig preisgünstige Angebot für die Wohnungsversorgung vor allem in den Städten und Agglomerationen von zentraler Bedeutung.

Da es sich bei den beantragten Mitteln um Eventualverpflichtungen handelt, werden diese nur ausgabenwirksam, sofern im Einzelfall eine Bürgschaft eingelöst werden muss.


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