4. Revision der Arbeitslosenversicherung - Ja zur langfristigen Finanzierung der ALV

(Letzte Änderung 06.08.2010)

Bern, 06.08.2010 - Am 26. September 2010 wird über die 4. Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) abgestimmt. Der Bundesrat ist überzeugt, dass sie nötig, ausgewogen und zweckmässig ist. Er empfiehlt dem Volk, die Revision anzunehmen. Nur eine finanziell stabile ALV kann Arbeitslose wirksam unterstützen und fördern. Die Revision leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Sicherheit in der Schweiz. Bundespräsidentin Doris Leuthard hat heute die Argumente des Bundesrats dargelegt.

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) bietet gute Leistungen: Sie gewährt den Betroffenen ein Ersatzeinkommen von 70 oder 80 Prozent des versicherbaren Lohnes, eine effiziente Beratung und Vermittlung sowie eine breite Palette an Massnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Ausgaben der ALV übersteigen seit ein paar Jahren aber die Einnahmen. Die Revision dient dazu, die Versicherung finanziell wieder ins Gleichgewicht zu bringen und die Schulden von rund 7 Milliarden Franken abzubauen (Stand Ende Juni 2010). Das Ungleichgewicht ist entstanden, weil die Finanzierung der ALV seit der letzten Anpassung auf einer durchschnittlichen jährlichen Arbeitslosenquote von rund 100‘000 Personen beruht. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass im Schnitt mit 130‘000 Arbeitslosen zu rechnen ist. Diese Differenz führt bei der ALV zu einem Defizit von rund 1 Milliarde Franken pro Jahr.

„Die Revision löst die finanziellen Probleme der ALV", betonte Bundespräsidentin Doris Leuthard heute bei der Präsentation der Vorlage. Die Revision sieht eine ausgewogene Mischung aus Minderausgaben und Mehreinnahmen vor. Einerseits werden gezielt gewisse Leistungen gekürzt, andererseits die Lohnabzüge von 2,0 auf 2,2 Prozent erhöht. Zusätzlich wird ein Solidaritätsprozent auf dem nicht versicherbaren Teil des Lohns zwischen 126 000 und 315 000 Franken erhoben, um den Schuldenabbau zu beschleunigen. Die Besserverdienenden leisten damit einen Sonderbeitrag an die ALV. Beitragserhöhungen von 646 Millionen Franken stehen Leistungskürzungen von 622 Millionen Franken gegenüber.

Die Grundleistungen, wie die Höhe der Taggelder, werden durch die Revision nicht angetastet. Die Beitragszeit wird aber stärker an die Bezugsdauer gekoppelt und die Wartezeit vor dem Bezug des Taggelds wird teilweise verlängert - wobei auf Personen mit Kindern und Personen mit tieferen Einkommen besonders Rücksicht genommen wird. Eine Verlängerung der Bezugsdauer für Regionen und Kantone, die von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen sind, wird nicht mehr möglich sein. Solche Sondermassnahmen in Krisenzeiten sollen künftig Sache des Parlaments sein.

Auch bei einem Nein muss die ALV saniert werden. Denn das geltende Gesetz verpflichtet den Bundesrat, einen Solidaritätsbeitrag zu erheben und die Lohnabzüge zu erhöhen, sobald die Schulden der ALV eine bestimmte Obergrenze überschreiten. Dies ist diesen Frühling geschehen. Um eine fortschreitende Verschuldung zu verhindern, hat der Bundesrat Ende Juni beschlossen, die Lohnabzüge auf Anfang 2011 von 2,0 auf 2,5 Prozente zu erhöhen, falls die Revision abgelehnt wird. Die Erhöhung würde bei einem Nein somit mehr als doppelt so hoch ausfallen wie mit der Revision. Damit würde die Kaufkraft der Beschäftigten vermindert und die Lohnkosten für die Unternehmen würden stärker steigen als mit der Revision.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass den Beschäftigten und den Unternehmen mit der Revision besser gedient ist. „Dank ihr kann die ALV finanziell stabilisiert und für die Zukunft abgesichert werden", sagte Bundespräsidentin Doris Leuthard. „Eine solide Versicherung ist auch für die vom Stellenverlust betroffenen Menschen die beste Gewähr für gute und sichere Leistungen."


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