Erster Tierschutzbericht veröffentlicht

Bern, 21.07.2010 - Der erste Tierschutzbericht wurde am Mittwoch veröffentlicht. Mit dem Bericht sollen interessierte Kreise über die Entwicklungen und Fortschritte in der Umsetzung der rechtlichen Vorschriften informiert werden. Dies sieht die am 1. September 2008 in Kraft getretene Tierschutzgesetzgebung vor.

Mit der neuen Tierschutzgesetzgebung soll in erster Linie eine verbesserte Umsetzung der rechtlichen Vorgaben erreicht werden – anders gesagt: Was auf dem Papier steht, soll auch tatsächlich den Tieren zugute kommen. Der erste Tierschutzbericht gibt nun einen Überblick über die Umsetzung der wichtigsten Massnahmen. So wird die Informationskampagne rund um das Webportal „Tiere richtig halten“ erläutert, wie auch die in der Zwischenzeit zahlreichen zur Verfügung stehenden Ausbildungsgänge.

Der Bericht schildert auch die Entwicklungen intensiv diskutierter Themen wie der Ferkelkastration, dem Tiertransport, Tierversuchen und dem neuen Begriff der Würde des Tieres. Zudem zeigt er die komplexe Arbeit der kantonalen Veterinärämter in der Umsetzung der neuen Bestimmungen.

Für eine Beurteilung der Wirkung der neuen Bestimmungen ist es noch zu früh. In künftigen Tierschutzberichten soll dies jedoch anhand von Indikatoren geschehen.

Weitere Informationen und den kompletten, kostenlosen Bericht finden Sie unter www.bvet.admin.ch > Themen > Tierschutz.


Adresse für Rückfragen

Marcel Falk, Bundesamt für Veterinärwesen, Kommunikation, 031 323 84 96



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