Revision der Arbeitslosenversicherung: Auswirkungen auf Sozialhilfe vertretbar

Bern, 30.06.2010 - Der Bundesrat hat in einem Bericht die Auswirkungen der geplanten Revision der Arbeitslosenversicherung auf die Kantone und die Gemeinden geprüft: Abstriche bei den Leistungen können dazu führen, dass bei Einführung der neuen Regeln kurzfristig mehr Sozialhilfe beansprucht werden muss. Die Arbeitslosenversicherung wird die Betroffenen im Wissen um ihre schwierige Situation aber umso intensiver betreuen. Sie trägt mit ihrer Beratungs- und Vermittlungstätigkeit massgeblich dazu bei, dass erwerbslose Personen wieder eine Stelle finden.

Mit dem vorliegenden Bericht wird das Postulat 09.4283 Fässler-Osterwalder vom 11. Dezember 2009 erfüllt. Dieses verlangt vom Bundesrat eine Einschätzung zu den Kostenverlagerungen auf die Kantone und die Gemeinden, welche durch die Umsetzung der 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) zu erwarten sind. Kürzungen bei den Leistungen können zu vermehrter Beanspruchung der Sozialhilfe führen. Laut Berechnungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) belaufen sich die Mehrkosten, mit denen zu rechnen ist, kurzfristig auf maximal 98,5 Millionen Franken. In der Folge nimmt die Belastung aber wieder ab, weil die Arbeitslosenversicherung Langzeitarbeitslose im Wissen um ihre schwierige Lage bei der Jobsuche umso intensiver unterstützt. Die Revision sieht zu diesem Zweck konkrete Verbesserungen vor: Ältere Versicherte können länger an Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen. Es ist eine der wichtigsten Aufgabe der Arbeitslosenversicherung, erwerbslose Personen bei der Stellensuche zu unterstützen und so Langzeitarbeitslosigkeit und Aussteuerung zu verhindern.

Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Revisionsvorlage ausgewogen und sozialpolitisch vertretbar ist. Die Höhe der Taggelder wird durch die Revision nicht angetastet und bleibt bei maximal 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Die geplanten Kürzungen bei der Bezugsdauer sind so angelegt, dass sie die Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit stärken. Damit wird dem gemeinsamen Ziel der ALV und der Sozialhilfe entsprochen, erwerbslose Menschen möglichst rasch wieder in die Arbeitswelt zu integrieren.


Die Revision der ALV ist nötig, um die Schulden von rund 7 Milliarden Franken abzubauen und die Finanzierung auf eine gesunde Basis zu stellen. Sie beruht auf einer Mischung aus Mehreinnahmen von 646 Millionen Franken und Minderausgaben von 622 Millionen Franken pro Jahr. So ist es möglich, das finanzielle Gleichgewicht wieder herzustellen und die Schulden abzubauen. Der Bericht des Bundesrates zeigt auf, dass die Kantone und die Gemeinden mittel- und langfristig von einer finanziell gesicherten und effizient arbeitenden Arbeitslosenversicherung profitieren, auch wenn kurzfristig gewisse Mehrkosten entstehen. Zudem stärkt die Revision die Nachhaltigkeit der Sozialen Sicherheit in der Schweiz.


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