Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Revision des Kartellgesetzes

Bern, 30.06.2010 - Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) eröffnet. Der Bundesrat will damit - unter anderem gestützt auf die Evaluation des KG - materielle und institutionelle Verbesserungen umsetzen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. November 2010.

Die Ausarbeitung der Vernehmlassungsunterlage erfolgte gestützt auf die Evaluation des Gesetzes, welche das Parlament bei der letzten Revision des KG im Jahr 2003 in Auftrag gegeben hatte. In seinem Evaluationsbericht vom 25. März 2009 folgerte der Bundesrat, dass am bestehenden Konzept des Wettbewerbsrechts sowie an den 2003 neu eingeführten Instrumenten (direkte Sanktionen, Bonusregelung, Hausdurchsuchungen und Widerspruchsverfahren) grundsätzlich festzuhalten sei. Gleichzeitig hatte er jedoch auch gewisse Mängel ausgemacht und das EVD beauftragt, konkrete Vorschläge für eine Anpassung des KG zu erarbeiten. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die Vorschläge für eine Kartellgesetzrevision zur Kenntnis genommen und die Vernehmlassung eröffnet.

Erstes Kernelement der Vorlage ist eine Aufwertung der Institutionen zwecks Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. Die Reform sieht die Schaffung einer unabhängigen Wettbewerbsbehörde vor, welche die Untersuchungen führt und Antrag stellt. Ihr Antrag geht an ein neu zu schaffendes, erstinstanzliches Bundeswettbewerbsgericht. Dem hohen Erfordernis nach ökonomischen Kenntnissen und praktischer wirtschaftlicher Erfahrung entsprechend sollen neben hauptamtlichen Richterinnen und Richtern auch nebenamtliche Fachrichterinnen und Fachrichter im Bundeswettbewerbsgericht Einsitz nehmen, angelehnt an den Aufbau des Bundespatentgerichts. Alle Richterinnen und Richter haben hohen Anforderungen an die Unabhängigkeit von wirtschaftlichen und politischen Interessen zu genügen.

Zweitens werden in der Teilrevision materielle Verbesserungen vorgeschlagen, die das Wettbewerbsprinzip im volkswirtschaftlichen Interesse weiter stärken sollen:

  • Erstens soll das Widerspruchsverfahren verbessert und insbesondere beschleunigt werden. Das Widerspruchsverfahren ermöglicht es Unternehmen, sich frühzeitig Planungssicherheit über kartellrechtlich heikle Verhaltensweisen zu verschaffen.
  • Zweitens sollen bei der Behandlung so genannter vertikaler Vereinbarungen Verbesserungen erzielt werden. Eine Einzelfallanalyse soll es ermöglichen, dass zwar einerseits Marktabschottungen verhindert werden, dass aber andererseits volkswirtschaftlich sinnvolle Vertriebsvereinbarungen durch die Unternehmen umgesetzt werden können.
  • Drittens soll die Zusammenschlusskontrolle gestärkt und vereinfacht werden: Einerseits soll das Beurteilungskriterium verschärft werden, um heikle Marktkonzentrationen zu verhindern. Andererseits soll aber auch eine administrative Erleichterung erfolgen, indem Doppelspurigkeiten bei der Beurteilung internationaler Zusammenschlüsse reduziert werden.
  • Als vierter materieller Revisionspunkt soll - dem internationalen Charakter vieler Kartellverstösse Rechnung tragend - eine Rechtsgrundlage für die Kooperation unter den Wettbewerbsbehörden des In- und Auslandes geschaffen werden.
  • Ein fünfter Revisionspunkt betrifft das kartellrechtliche Zivilverfahren. Die Klage soll in Zukunft auch den Endkunden möglich sein, so dass diese ihren Schaden aus Kartellen selbst geltend machen können.


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