EFTA: Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens mit der Ukraine

(Letzte Änderung 24.06.2010)

Bern, 24.06.2010 - Bundespräsidentin Doris Leuthard und die Minister der anderen EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) haben heute anlässlich ihres Ministertreffens in Reykjavik, Island, ein umfassendes Freihandelsabkommen mit der Ukraine unterzeichnet. Die Vertreter der EFTA-Staaten haben ausserdem die gemeinsamen Schlussfolgerungen der EFTA-Arbeitsgruppen «Handel und Umwelt» und «Handel und Arbeitsnormen» zur Kenntnis genommen.

Das Abkommen mit der Ukraine deckt den Handel mit Industrieprodukten und verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten ab, sowie die Handelserleichterungen, den Dienstleistungshandel, die Investitionen, den Wettbewerb, den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum sowie das öffentliche Beschaffungswesen. Die Ukraine ist ein wichtiger Exportmarkt für die Schweiz (der zweitwichtigste unter den Ländern der Gemeinschaft unabhängiger Staaten, nach Russland). 2009 betrugen die Ausfuhren der Schweiz in die Ukraine 370 Millionen Franken, während die Einfuhren aus der Ukraine sich auf 59 Millionen Franken beliefen. Die hauptsächlich in die Ukraine exportierten Waren sind pharmazeutische Produkte, Maschinen, Produkte der Uhrenindustrie, chemische Produkte sowie Edelsteine und Edelmetalle. Die hauptsächlich aus der Ukraine importierten Waren sind Maschinen, Landwirtschaftserzeugnisse, Edelsteine und Edelmetalle sowie pharmazeutische Produkte. Die Schweizer Direktinvestitionen in der Ukraine belaufen sich auf rund 730 Millionen Franken.

Das mit der Ukraine abgeschlossene Freihandelsabkommen ermöglicht den EFTA-Staaten, ihre Wirtschaft- und Handelsbeziehungen mit diesen Ländern auszubauen und eine Benachteiligung der Schweizer Unternehmen gegenüber ihren wichtigsten Konkurrenten, die bereits von einem Präferenzabkommen mit diesen beiden Ländern profitieren oder dies in Zukunft tun werden, zu vermeiden. Gleichzeitig verschafft das Abkommen mit der Ukraine der Schweiz einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Ländern, die noch nicht über entsprechende Vereinbarungen mit diesem Land verfügen.

Die Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens mit Peru war ebenfalls vorgesehen, konnte jedoch nicht stattfinden da der peruanische Vizeminister für Aussenhandel, Eduardo Ferreyros, wegen einer technischen Panne an seinem Flugzeug nicht nach Reykjavik reisen konnte. Die Unterzeichnung wird an einem noch festzulegendem Datum stattfinden.

Der Abschluss von Freihandelsabkommen mit Handelspartnern ausserhalb der EU stellt - neben der Mitgliedschaft in der WTO und den bilateralen Abkommen mit der EU - einen der drei Hauptpfeiler der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik dar, die auf die Marktöffnung und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die internationalen Wirtschaftsbeziehungen ausgerichtet ist.


An ihrem Treffen wurden Bundespräsidentin Doris Leuthard und die Minister der anderen EFTA-Staaten ausserdem über die gemeinsamen Schlussfolgerungen der EFTA-Arbeitsgruppen «Handel und Umwelt» und «Handel und Arbeitsnormen» informiert. Die Minister nahmen auch die von den beiden Arbeitsgruppen erarbeiteten Musterbestimmungen im Bereich der Umwelt und der Arbeitsnormen zur Kenntnis. Diese Bestimmungen können den Partnern der EFTA im Rahmen von künftigen Freihandelsverhandlungen vorgeschlagen werden (siehe Presserohstoff).


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